(openPR) "Kein soziales Jahr wie jedes andere!" So beschreiben die Lebenshilfe in NRW ihr neues Konzept des dualen Systems ihrer Freiwilligendienste. Denn: Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei der Lebenshilfe mit Menschen mit Behinderung absolviert, hat die Möglichkeit gleichzeitig eine Berufsqualifikation zum "Inklusionsassistenten" zu erwerben. Weitere Informationen unter www.mein-lebenshilfe-jahr.de
Einen (neuen) Start ins Berufsleben bietet die Lebenshilfe allen Interessierten durch „Mein Lebenshilfe Jahr“. In über 400 Einrichtungen und Angeboten in NRW haben Engagierte die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst mit Menschen mit geistiger Behinderung zu absolvieren. Neben einem gesetzlich verankertem Taschen- und Verpflegungsgeld erhalten alle für ihr soziales Engagement, viel Alltags- und Sozialkompetenz für das weitere Leben.
Bei passender Eignung und engagierter Teilnahme besteht zudem die Möglichkeit, eine berufliche Qualifizierung zum "Inklusionsassistenten" auf der Grundlage des Gesetzbuchs XI, § 87b zu erwerben. Man erhält hierdurch die gesetzlich vorgeschriebene Berufsqualifikation um Menschen, die ihren Alltag aufgrund von Demenz, geistiger Behinderung oder anderer Einschränkungen nicht (mehr) alleine bewältigen können, im Leben zu begleiten und zu unterstützen. Die Begleitung kann zuhause, regional organisiert oder z.B. in einem Seniorenheim stattfinden. Zurzeit werden zahlreiche neue Stellen in diesem Bereich in Deutschland eingerichtet. Nach Abschluss des Sozialen Jahres und der beruflichen Qualifikation zum "Inklusionsassistenten" können noch weitere schwerpunktmäßige Zusatzqualifikationen erworben werden.













