(openPR) Es ist unumstritten, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb, einen Preis für sein Produkt bekommen sollte, mit dem er vernünftig leben und wirtschaften kann. Mag dies auch weniger gerecht erscheinen gegenüber anderen Branchen, in denen sich jeder selbst um Kosten und Wirtschaftlichkeit kümmern muss ohne garantierte Abnahmepreise. Hier regelt der Markt die Preise. Entweder schafft man es sich in diesem zu behaupten oder man muss weichen. Das ist zwar hart, gilt aber fast in der gesamten Lebensmittelproduktion gleichermaßen. Man könnte nun diskutieren, warum nur der Landwirt, explizit der milchliefernde Betrieb, garantierte Abnahmepreise erhalten soll, während derartige Zusagen z.B. der Schweineproduzent nicht erhält. Werden zu viele Schweine produziert sinkt der Preis und der Bauer muss sehen, wie er damit zurechtkommt.
Da die Landwirtschaft generell jedoch ein volkswirtschaftliches Gut darstellt, an dem jeder Bürger partizipiert und eine Lebensmittelsicherheit für Produkte, die im eigenen Lande erzeugt werden, besser gewährleistet ist, wäre es sinnvoll, wenn alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse eine Mindestpreisgarantie erhielten. Jedoch bedarf es hier einer sinnvollen Kontingentierung, damit der Preis auf einem Niveau bleibt, das es dem Landwirt ermöglicht zu überleben und zwar gemäß dem landesüblichen Standard.
Der Preis für landwirtschaftliche Produkte darf nicht so weit sinken, dass nur die überleben, die ihren Betrieb industriemäßig vergrößern, weil sie dadurch wirtschaftlicher arbeiten können. Die Konzentrierung auf intensiv geführte Großbetriebe zieht nämlich die Gefahr nach sich, dass durch Gülle und Schadgase eine erhöhte Belastung für unsere Umwelt erfolgt, eine so genannte artgerechte Haltung weiter eingeengt wird und zusätzlich die Lebensmittelqualität sinkt.
Die Milchqualität wird sicherlich nicht dadurch besser, wenn jeder Landwirt so viel Milch liefern darf wie er will. Es ist doch eine marktwirtschaftliche Normalität, dass bei einem Überangebot der Preis sinkt. Wieso werden dann die Milchbauern, die ihr Kontingent überliefern noch belohnt?
Die Regelung wäre gerechter, wenn derjenige, der sein Kontingent überliefert, im Folgejahr um diese Liefermenge weniger liefern darf. Liefert er dennoch mehr, so bekommt er für diese Milch kein Geld.
Umgekehrt dürfen Landwirte, die ihre Quote nicht erreichen, im nächsten Jahr um diese Differenzmenge mehr liefern, ähnlich einem Verlustübertrag bei der Steuererklärung. Allerdings sollte es immer im Zweijahresrhythmus zu einem Ausgleich kommen.
Zusätzlich müsste eine starke Beschneidung bezüglich des Verkaufs von Kontingenten erfolgen. Ein Schweinemäster, der seinen Betrieb schließt kann auch nicht die Anzahl der gemästeten Schlachtschweine pro Jahr als Kontingent an einen anderen Landwirt verkaufen. Die Menge muss sich immer dem Markt anpassen. Jede Preis- und Abnahmegarantie unabhängig von der Liefermenge führt zur Gier und zur Ausbeutung von Land und Tier.

