(openPR) IT-Haftpflicht schützt bei Schadenersatzansprüchen von Auftraggebern
Augsburg, Juni 2009. Nur 16 Prozent aller geschäftskritischen IT-Projekte lagen im Jahr 2008 im Zeitplan. Das ist ein Ergebnis der Studie "IT-Trends 2009" der IT-Berater von Capgemini. Weil Auftraggeber gerade vor dem Hintergrund der Finanzkrise in solchen Fällen immer häufiger Schadenersatz gegenüber freiberuflichen IT-Dienstleistern geltend machen, ist eine Absicherung dagegen notwendig. Eine Möglichkeit: Spezielle IT-Berufshaftpflichtversicherungen. So sind bei der IT-Haftpflichtversicherung des Maklers exali GmbH Leistungsverzögerungen mit versichert.
IT-Freiberufler sind in ihrer täglichen Arbeit einem besonderen Risiko ausgesetzt: Sie haften in der Regel unbegrenzt und mit ihrem gesamten Privatvermögen für von ihnen verschuldete Schäden. Hinzu kommt: Nach einer Auswertung des auf die IT-Branche spezialisierten Versicherungsunternehmens Hiscox ist die Zahl der ihm gemeldeten Schadenfälle im Vergleich der Jahre 2007 und 2008 um 63 Prozent gestiegen. Hiscox nennt als Gründe dafür zum einen direkte Auswirkungen der Finanzkrise. Und zum anderen auch den hohen Zeitdruck bei IT-Projekten.
Geschäftsführer Ralph Günther von der exali GmbH, die eng mit Hiscox kooperiert, weist daher auf einen besonderen Vorteil seiner IT-Haftplicht hin: "Leistungsverzögerungen sind von unserer IT-Berufshaftpflichtversicherung mit abgesichert." Dies sei eine Besonderheit, da in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB), die den meisten IT-Haftpflichtversicherungen zur Regelung des Versicherungsumfanges zu Grunde liegen, Leistungsverzögerungen explizit als ausgeschlossen benannt werden. Das heißt: Es gibt keinen Versicherungsschutz für Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung. Abweichende Regelungen wurden bisher nur für Verzögerungen auf Grund von bestimmten Sachgefahren (z.B. Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Spannungsschäden) angeboten. "Doch diese Gefahren sind in der IT-Praxis in aller Regel nicht für Verzögerungen im Projekt verantwortlich", weiß Günther.
Ganz generell sollten IT-Freelancer bei Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung darauf achten, dass Versicherungsschutz für alle Verzugsschäden gilt und nicht auf bestimmte auslösende Ereignisse beschränkt ist. "Gute IT-Haftpflichtversicherungen erkennt man daran, dass dies in den Versicherungsbedingungen ganz klar so formuliert ist", sagt Günther.
Weitere Informationen im Internet:
zur Studie "IT-Trends 2009": http://www.de.capgemini.com/studien_referenzen/studie-it-trends-2009/
zur IT-Haftpflichtversicherung von exali: http://www.exali.de/it/IT-Portal,1.php
zum Versicherungsvergleich IT-Berufshaftpflicht mit Kriterium Leistungsverzögerung: http://www.exali.de/it/IT-Haftpflicht/Versicherungsvergleich,5289.php