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Flesensee- Fonds: Luftschlösser auf dem flachen Land

(openPR) Ein Leuchtturmprojekt in der flachen Landschaft Mecklenburgs sollte es werden, und zur Eröffnung dieses „Projektes der Superlative“ kamen Kaiser und Kanzler. Franz Beckenbauer und Gerhard Schröder eröffneten mit einigem Getöse am 06.05.2000 die Anlagen des „Flesensee - Fonds“, aufgelegt von der Prinz zu Hohenlohe-Jagstberg & Banghard GmbH. Zumindest Schröders Mitwirkung war wohl weniger zufällig. Immerhin wurde der Vertrieb des Publikumsfonds auch vom AWD übernommen, dem von Schröders Duz-Freund Karsten Maschmeyer gegründeten Finanzvertrieb aus Hannover.



Für die Anleger des 200 Mio. Projektes gab es allerdings seitdem wenig Grund zur Freude. Seit Jahren sind die im Prospekt in Aussicht gestellten Ausschüttungen von 5 % nicht gezahlt worden. Mal sei das schlechte Wetter schuld, mal die heißen Temperaturen, mal der frühe Ostertermin oder auch (ausgerechnet) die Fußball-WM 2006. Inzwischen berichten auch die Medien über den Fall und behaupten, Anleger seien über eine mögliche Nachschußpflicht bei Massenkündigungen zum erstmöglichen Termin Ende 2009 nicht informiert worden. Anleger hätten bisher 90 % ihrer Einzahlungen verloren.

Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke vertritt seit längerem Anleger des Flesensee - Fonds und meint, dass wohl nur der europäische Gerichtshof den Anlegern helfen kann. „Aus anwaltlicher Sicht kommen hier Schadensersatzansprüche wegen fehlender Aufklärung über die Risiken in Betracht oder aber Rückzahlungsansprüche wegen eines ausgeübten Haustürwiderrufs“, sagt Röhlke, der zugleich auf die Schwierigkeiten einer rechtlichen Auseinandersetzung hinweist.

So sei bei Artikulierung von Schadensersatzansprüchen zu beachten, dass der Emissionsprospekt des Flesensee Fonds von akzeptabler Qualität sei und viele Gerichte die rechtzeitige Übergabe derartige Prospekte als ausreichende Aufklärung ansähen. Beim Haustürwiderruf dagegen könne der Anleger nach gegenwärtiger Rechtsprechung nur das zurückverlangen, was aus dem Geld geworden ist, nicht dagegen das, was er eingezahlt hat. Diese Besonderheit nennt sich „Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft“ – und eine unternehmerische Gesellschafts - Beteiligung seien die Anleger beim Flesensee – Fonds eingegangen.

„Eine Entscheidung des EuGH über die Zulässigkeit dieser europaweit einzigartigen deutschen Einschränkung von Verbraucherrechten wird kurzfristig erwartet“, teilt der Anwalt mit. „Der Europäische Gerichtshof verhandelt am 18.06.2009 über diese Frage.“. Ein Urteil zu Gunsten des Verbrauchers dürfte weitreichende Folgen auch für andere Fonds haben.

Bis zu einer solchen Entscheidung müssen die Anleger aber womöglich das vertragliche Kündigungsrecht bemühen. Ob es dann zu dem im Prospekt beschriebenen Szenario einer Massenkündigung mit Nachzahlungspflichten der Anleger kommt, bleibt abzuwarten.

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