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Datenschutzbeauftragte rügt Stadt Münster wegen Delfinariumsauskunft

16.06.200917:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Datenschutzbeauftragte rügt Stadt Münster wegen Delfinariumsauskunft
Delfinarium Münster in der Kritik des WDSF
Delfinarium Münster in der Kritik des WDSF

(openPR) (Münster/Hagen-Westf.) Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) als höhere Fachaufsichtsbehörde für die Stadt Münster hatte aufgrund hartnäckiger Beanstandungen des Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) im letzten Jahr festgestellt, dass als Auflage zur Erfüllung der Haltungsbedingungen für das Delfinarium im Allwetterzoo Münster ein Hallendach-Neubau für Halle 2 erforderlich ist und diese Auflage bis 2010 zu erfüllen sei.



Desweiteren hatte die Aufsichtsbehörde bestätigt, dass die Haltung des Sotalia-Delfins zusammen mit den Großen Tümmlern nicht den gesetzlichen Grundlagen entspricht, gleichwohl aufgrund des Alters des Sotalias ein Auseinanderreißen der Gruppe bedenklich sei und somit die gemeinsame Haltung toleriert werden müsse.

Das WDSF hatte weiterhin beanstandet, dass die Neuaufnahme von drei neuen Delfinen im September letzen Jahres rechtswidrig ist, da einerseits durch die nunmehr fünf Delfine und sechs Seelöwen innerhalb der gleichen Anlage das erforderliche Platzangebot nicht ausreichend ist und die Delfine aufgrund des separat gehaltenen Sotalia-Delfins keinen Zugang zum gesamten Beckenkomplex haben. Da das Landesumweltamt diesen Sachverhalt jedoch trotz gegenteiliger gesetzlicher Haltungsbedingungen „aus pragmatischen Gründen“ toleriert hat, will das WDSF nun das für Artenschutz zuständige Umweltministerium in Düsseldorf einschalten.

Zur Vorbereitung dieser Eingabe beim Ministerium hatte das WDSF weitere Unterlagen bei der Stadt Münster für das Delfinarium im Rahmen des UmweltInformationsgesetzes (UIG) angefordert. Jedoch schaltet die Stadt inzwischen auf stur. In einem ablehnenden Schreiben teilt das städtische Veterinäramt dem WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller im April dieses Jahres mit, dass die Übermittlung des angeforderten Tierhaltungskonzeptes für das Delfinarium „dem Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ unterliege und dem „Schutz personenbezogener Daten“.

Ortmüller dazu: „Das ist juristisch gesehen vollkommener Blödsinn. Das Delfinarium hat keine Geschäftskonkurrenten, die Informationen des Tierhaltungskonzepts oder die Anzahl der beantragten Tiere als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verwenden könnten, zumal das alles gesetzlich geregelt ist. Ein Schutz von personenbezogenen Daten ist auch nicht erkennbar, da jeder den Zoodirektor namentlich kennt und die Show-Vorführungen mit den Delfinen öffentlich stattfinden. Die Delfinbetreuer sind durch Zeitungsmeldungen weitgehend bekannt und interessieren uns auch nicht, da es uns um den Schutz der Delfine geht. Hier sollen offenbar Informationen verschwiegen werden, die beim Ministerium zu Schwierigkeiten führten könnten.“

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Düsseldorf, die vom WDSF eingeschaltet wurde, unterstützt die Argumentation des WDSF und rügte die Stadt Münster nun in einem Schreiben der letzten Woche für vorgenommene Schwärzungen in einem Schriftstück über die Anzahl der beantragten Neuaufnahmen für Delfine und forderte eine detaillierte Begründung der Stadt für die übrigen Ablehnungen gegenüber dem WDSF. --Ende

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