openPR Recherche & Suche
Presseinformation

L'Oréal-Erbin - Eine Dame tut was ihr gefällt

(openPR) Der Familienstreit im L'Oréal-Konzern geht in die nächste Runde. Milliardenerbin Bettencourt verweigert eine weitere medizinische Untersuchung.

Einmal hat Liliane Bettencourt ein längeres Interview zu dem Fall gegeben. "Das, was ich François-Marie Banier gegeben habe - auch wenn es beträchtlich scheint -, ist nicht viel, wenn man die Proportionen betrachtet", hat sie gesagt.



Die Milliardenerbin Bettencourt hat dem mit ihr befreundeten Fotografen Banier Geld, Bilder und Vermögensgegenstände im Wert von 993 Mio. Euro übertragen, errechnete die Justiz, die den Fall untersucht. Was die Proportionen betrifft, hat Madame recht. Die Tochter des Gründers des weltweit größten Kosmetikkonzerns L'Oréal wurde vom Magazin "Forbes" zuletzt auf 13 Mrd. Euro taxiert.

Da kommt es tatsächlich auf eine Milliarde mehr oder weniger nicht an. Die 86-jährige Bettencourt kontrolliert mit ihrer Familie rund ein Drittel von L'Oréal. Diese Familie, im Wesentlichen ihre Tochter Françoise, macht seit einiger Zeit Probleme.

Die 55-Jährige glaubt nämlich, dass es bei den großzügigen Schenkungen der Milliardärin an den Fotografen nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Sie hat Klage wegen Missbrauchs von Schwäche erhoben und verlangt eine medizinische Untersuchung der Mutter, um zu klären, ob diese noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist. Schon seit Monaten prüft ein Ermittlungsrichter den Fall. Den Fotografen Banier und seinen Lebensgefährten hat sie zwei Tage in Gewahrsam genommen - und wieder freigelassen.

Mutter und Tochter streiten sich zur Unzeit. L'Oréal begeht derzeit mit viel Öffentlichkeitsarbeit den 100. Geburtstag der Firmengeschichte. In der vergangenen Woche feierten in der Zentrale im Pariser Vorort Clichy die Mitarbeiter, für den Abend war Liliane Bettencourt angekündigt - und ihre Tochter.

Nun hat die ältere Dame den jüngsten Vorschlag des Untersuchungsrichters abgelehnt, wie "Libération" berichtete. Der hatte angeregt, Madame solle sich der Begutachtung einer Ärztegruppe unterziehen, die aus einem sie behandelnen Neuropsychiater und zwei weiteren Kollegen besteht. Die Anwälte der Milliardärin dagegen verweisen auf ein Gutachten des Bettencourt-Vertrauensarztes, der sie im Februar zwei Stunden lang überprüft hat.

"Libération" zitiert umfangreich aus den Justizakten, besonders genüsslich aus der medizinischen Expertise, anderen Krankenakten und Zeugenaussagen. Die einen meinen, Madame sei ein bisschen geschwächt, die anderen nicht. Madame selbst meint es nicht, das hat sie in dem Interview hinreichend deutlich gemacht.

Françoise Bettencourt gibt übrigens an, dass sie selbst keine finanziellen Interessen habe und nur die Sorge um die Mutter sie umtreibe. Angeblich hat diese den Fotografen adoptieren wollen. Den Großteil der L'Oréal-Aktien hat die Milliardärin übrigens längst an die Tochter übertragen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 316992
 108

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „L'Oréal-Erbin - Eine Dame tut was ihr gefällt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Markus Schindler

Kooperative Arbeitgeber sind beliebter
Kooperative Arbeitgeber sind beliebter
Arbeitskräfte schätzen als Arbeitgeber besonders solche Unternehmen, in denen die Mitarbeiter als Partner angesehen werden und von der Unternehmensleitung eine hohe Wertschätzung erfahren. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Institut für Mittelstandsforschung der Leuphana Universität Lüneburg gemeinsam mit der Hamburger Personalberatung Hanseatisches Personalkontor durchgeführt hat. 57% der befragten Fach- und Führungskräfte äußerten sich dementsprechend. Der Grad der Arbeitszufriedenheit ist in Unternehmen mit kooperativ-gemeinscha…
So wenig Überstunden wie noch nie
So wenig Überstunden wie noch nie
Gibt es in Deutschland immer weniger zu tun? Einer Studie zufolge fällt die Zahl der Überstunden in diesem Jahr auf den tiefsten Stand aller Zeiten. Damit setze sich ein langfristiger Trend fort, heißt es. Die Gründe sind aber nicht nur mangelnde Aufgaben für die arbeitende Bevölkerung. Die Zahl der bezahlten Überstunden in Deutschland fällt in diesem Jahr auf einen historischen Tiefstand. Nach Informationen der "Welt am Sonntag" rechnet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit einem Rückgang um 27 Prozent auf 999,4 Milli…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Auflösung einer Stiftung - BFH zur Besteuerung der LiquidationszahlungenBild: Auflösung einer Stiftung - BFH zur Besteuerung der Liquidationszahlungen
Auflösung einer Stiftung - BFH zur Besteuerung der Liquidationszahlungen
Liquidationszahlungen nach der Auflösung einer Stiftung sind nicht mit Gewinnausschüttungen wirtschaftlich vergleichbar. Das hat der BFH mit Urteil vom 28. Februar 2018 entschieden (Az. VIII R 30/15). Nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen die Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der Körperschaftssteuer befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die Gewinnausschüttungen vergleichbar sind, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Nach der Entscheidun…
„Erbschaftsteuer minimieren“ Beim Fiskus gilt nicht nur der Testamentsinhalt
„Erbschaftsteuer minimieren“ Beim Fiskus gilt nicht nur der Testamentsinhalt
Hat der Verstorbene ungünstige steuerliche Anordnungen getroffen, lässt sich sein letzter Wille nicht immer korrigieren. Denn die Familie darf vom Testament abweichende Regelungen nur in Sonderfällen umsetzen. Vom Inhalt eines Testaments erhält das Finanzamt stets Kenntnis, da es im Todesfall eine Kopie erhält. Auch eine Kopie des Erbscheins wandert an den Fiskus, wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt. Aufgrund dieser Daten kann dann die Erbschaftsteuer leicht festgesetzt werden. Doch fehlt ein Testament aufgrund eines Rechtsirrtums, muss di…
Hohes Haftungsrisiko beim Nottestament
Hohes Haftungsrisiko beim Nottestament
Krankenhäuser laufen Gefahr, bei Erstellung eines Nottestaments durch einen Mitarbeiter, in Anspruch genommen zu werden. Ist das Testament fehlerhaft, so unterliegt das Krankenhaus der Schadensersatzpflicht gegenüber dem Erben. Krankenhäuser laufen Risiko, unter Umständen in erheblicher Höhe auf Schadensersatz für Fehler ihrer Mitarbeiter auch aus Tätigkeiten, die nicht im ärztlichen Bereich liegen, in Anspruch genommen zu werden. Dies wird durch das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 13. April 2010 deutlich. Denn das Gericht best…
Haftung soll für Forderungen aus Mietverhältnis des Erblassers wohl auf Nachlass beschränkt sein
Haftung soll für Forderungen aus Mietverhältnis des Erblassers wohl auf Nachlass beschränkt sein
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen grprainer.com führen aus: Ein bestehendes Mietverhältnis des Erblassers geht normalerweise nach dem Tod auf dessen Erben über. Bei der Beendigung eines solchen Mietverhältnisses muss der Erbe unter Umständen die in § 564 Satz 2 BGB genannte Frist beachten. Die nach dem Tod des Erblassers entstandenen Forderungen aus dem Mietverhältnis seien nach einer fristgerechten Kündigung des Erben als reine …
Bild: Loriot muss richtig zitiert werdenBild: Loriot muss richtig zitiert werden
Loriot muss richtig zitiert werden
Die Biographie über „Loriot“ muss vom Verlag wieder vom Markt genommen werden. Das Landgericht Braunschweig hat der Klage einer Erbin teilweise stattgegeben: Die Erbin, eine Tochter von Vicco von Bülow alias Loriot, hatte 68 Zitate ihres Vaters in der Biographie als Urheberrechtsverletzung beanstandet. Das Landgericht Braunschweig sah in zumindest 35 Fällen tatsächlich eine Rechtsverletzung, weshalb der Verlag diese Passagen nun ändern muss. Bei der Auseinandersetzung ging es um die Frage, wann ein Zitat ein Zitat ist: Urheberrechtlich gesch…
BFH: Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten absetzbar
BFH: Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten absetzbar
BFH: Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten absetzbar Hat der Erblasser Steuern hinterzogen, sind die Steuerberatungskosten für die Nacherklärung als Nachlassregelungskosten abzugsfähig, so ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: II R 30/19). Erben müssen aufpassen: Befindet sich im Nachlass unversteuertes Vermögen müssen die Erben eine Nacherklärung für die Steuern abgeben. Verschweigen sie das unversteuerte Geld gegenüber dem Finanzamt, können sie sich selbst der Steuerhinterziehung schuldig machen. Wurde das S…
Bild: Erbrecht: Vertragliche Ansprüche gegen die ErbenBild: Erbrecht: Vertragliche Ansprüche gegen die Erben
Erbrecht: Vertragliche Ansprüche gegen die Erben
Hat der Erblasser kurz vor seinem Tod noch Kaufverträge abgeschlossen, stehen die Erben in der Verpflichtung. Das geht aus einem Urteil des OLG Hamm vom 27. August 2015 hervor (28 U 159/14). GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Beim Tod des Erblassers werden die Erben zu seinem Rechtsnachfolger. Das bedeutet u.a., dass ihnen nicht nur das Vermögen zufällt, sondern sie auch für die Verbindlichkeiten geradestehen müssen, sofern die Erbschaft nicht ausgeschlagen wird. Da…
Erben haften auch noch nach Jahren für Kontamination auf geerbtem Grundstück
Erben haften auch noch nach Jahren für Kontamination auf geerbtem Grundstück
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Beschluss vom 10.09.2014 festgestellt, dass die Erben eines Grundstücks auch noch nach mehr als einem Jahrzehnt für die Kontamination auf dem Grundstück verantwortlich sind (Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.09.2014, 22 ZB 14.1756). Auf dem betroffenen Grundstück hatte der spätere Erblasser in den sechziger Jahren ein Fuhrunternehmen betrieben. Im Jahr 1968 wurde der Betrieb eingestellt. Der Fuhrunternehmer verstarb im Jahr 1991. Alleinige Erbin wurde die Ehefrau des Unternehmers. In der F…
Bild: INTENIUM erweitert BRIGITTE-Edition um zwei hochwertige Casual Game-TopsellerBild: INTENIUM erweitert BRIGITTE-Edition um zwei hochwertige Casual Game-Topseller
INTENIUM erweitert BRIGITTE-Edition um zwei hochwertige Casual Game-Topseller
Mit „Tatort NY“ und „Die Erbin“ kommen jetzt zwei internationale Bestseller mit besonders aufwendiger Grafik und Spielführung auf den deutschen Markt Hamburg, 17. März 2009 – Der Hamburger Publisher INTENIUM, Marktführer für Casual Games in Europa, bringt jetzt mit „Tatort NY“ und „Die Erbin“ zwei weitere neue Casual Games im Rahmen der BRIGITTE-Edition auf den deutschen Markt. Beide Titel erfreuen sich international bereits sehr großer Nachfrage – „Tatort NY“ ist der aktuelle US-Top-Hit 2009 und werden sich auch hierzulande voraussichtlich …
Bedingungen im Testament
Bedingungen im Testament
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart grprainer.com führen aus: Verwendet der Testierende im Testament einen Konditional-, d.h. einen Bedingungssatz, so bedeutet dies nicht konsequent, dass das Testament unwirksam sei, wenn die Bedingung nicht eintritt. Vielmehr ist das Motiv des Erblassers zu erforschen. In dem vom Oberlandesgericht (OLG) München jüngst entschiedenen Fall soll der Testierende vor einer Operation ein Testament errichtet haben. In diesem soll er sein…
Sie lesen gerade: L'Oréal-Erbin - Eine Dame tut was ihr gefällt