(openPR) Gleich vier Dubai-Fonds des Anbieters Alternative Capital Invest (ACI) sind nach Berichterstattung der Financial Times Deutschland vom 19.05.2009 ins Trudeln geraten.
Das Emissionshaus informierte seine Anleger, dass es zur Zeit weder Ausschüttungen noch Kapitalrückzahlungen geben wird, wie Uwe Lohmann, Chef des Gütersloher Emissionshauses seine Anleger mit Schreiben vom 20.04.2009 wissen ließ.
Obwohl ACI-Chef Lohmann das Kapital als gesichert ansieht bleiben Zweifel, wurden bereits bei Auflage des Fonds Stimmen laut, die das Projekt als von Anfang an zum Scheitern verurteilt sahen.
„Ein Anlageberater ist indes ebenso wie ein Anlagevermittler verpflichtet, potentiellen Anlageinteressenten auch auf negative Kritik hinzuweisen“, so RAin Bettina Wittmann aus der Kanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Passau. Da die Fachzeitschrift „Fondstelegramm“ bereits bei Auflage des Fonds deutliche Kritik am Prospektmaterial äußerte, hätte es zur grundsätzlichen Verpflichtung eines beratenden Vermittlers gehört, seinen Kunden hiervon in Kenntnis zu setzten. Anleger, die aufgrund eines Beratungsvertrages Beteiligungsverträge unterzeichnet haben, sollten daher von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen, inwieweit hier Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so RAin Bettina Wittmann weiter.
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