(openPR) Die weinheimer Handelsagentur assistYourwork bietet Unternehmern nun auch Regalprüfungen nach DIN EN 15635 an. „Wir zeigen nicht nur Verantwortung bei Montage oder Demontagen bei unseren Kunden. Langfristig angelegter Service steht bei uns an erster Stelle“, so der Inhaber des Unternehmens.
Als Fachhandelspartner namhafter Hersteller bietet das Unternehmen zahlreiche Zusatzleistungen an, um den Kunden Alles aus einer Hand bieten zu können: Planung – Beschaffung- Montage-Service. Der Name assistYourwork ist Programm- „Für uns ist es wichtig, nicht nur hochwertige Produkte wie z.B. Regalsysteme, Stahlmöbel oder Steigtechnik zu beschaffen, sondern unseren Kunden jeglichen Planungsaufwand und damit verbundene Dienstleistungen zu ersparen. Durch entsprechende Regalinspektionen gehen wir gemeinsam auf Nummer sicher“.
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Prüfungspflicht. Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens
12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen. Nach der Betriebssicherheitsverordnung § 10 müssen diese von befähigten Personen (Regalinspekteuren) kontrolliert werden. Der neue europäische Normenentwurf DIN EN 15635 legt den Ablauf der
Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest. Als geprüfter Regalinspekteur sind wir autorisiert, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Wir helfen Ihnen dabei, die Arbeitsschutzbestimmungen in Ihrem Sinne einzuhalten, um die Sicherheit zu erhöhen und Personen- und Sachschäden zu verhindern. Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb. Dabei führen wir Sichtkontrollen durch, inspizieren u. a., ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen. Die Inspektion wird anhand eines standardisierten Inspektionsprotokolls systematisch durchgeführt. Ab schließend werden die Ergebnisse protokolliert.
Diese Regale sind prüfpflichtig:
• Fachbodenregale
• Palettenregale
• Kragarmregale
• Einfahrregale
• Durchfahrregale
• Durchlaufregale
• Mehrgeschoßanlagen
Der Betreiber einer Regalanlage ist dazu verpflichtet, statische Regale systematisch und regelmäßig inspizieren zu lassen. Wenn der Hersteller aus konstruktionsbezogenen Gründen oder aufgrund von Einsatzbedingungen keine verschärften Inspektionen vorschreibt, sind die Regelungen des Normenentwurfes DIN EN 15635 einzuhalten:
• Der Sicherheitsbeauftragte ist über Schäden an der Regalanlage umgehend zu informieren
• Regelmäßige Inspektionen und Sichtkontrollen
• Erstellung von aufbewahrungspflichtigen Berichten
• Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Person
• für wiederholt auftretende Schäden muss eine Ursachenforschung erfolgen
• Einführung eines Schadenkontrollverfahrens
Folgenschwere Unfälle können durch rechtzeitige Früherkennungsmaßnahmen vermieden werden. Meist umfangreiche Reparaturarbeiten sind im Frühstadium von Beschädigungen noch leicht zu beheben. Bei Betrieb in beschädigtem Zustand sind oft kostspielige Instandhaltungsarbeiten erforderlich. Da eine umfangreiche Analyse der Schäden häufig die Ursachen verdeutlichen, können anschließend vorbeugende Maßnahmen erarbeitet werden, die künftig einen reibungslosen Arbeitsablauf mit niedrigerer Beschädigungsgefahr ermöglichen.
Untersuchungen in anderen europäischen Ländern wie zum Beispiel den Niederlanden oder UK, in denen solche Regalprüfungen schon seit geraumer Zeit durchgeführt werden, haben ergeben, dass massive Einsparungen bei den Reparaturkosten erzielt werden konnten und die Sicherheit der Anwender gesteigert wurde.
Sehr gerne organisieren wir im Anschluß auch den Austausch beschädigter Regalteile für Sie. Dies ist ein zusätzlicher Service, den wir unseren Kunden anbieten und nicht Bestandteil unseres Inspektionsablaufes.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.regalinspektion-regalpruefung.de








