(openPR) Längst ist die DIN 77200 ein unerlässliches Kriterium um an Ausschreibungen teilnehmen oder sich als Subunternehmer für zertifizierte Sicherheitsunternehmer zu qualifizieren.
Im Juli 2020 kamen mit der DIN 77200 Teil 2 erweiterte Anforderungen an die Sicherungsdienstleistungen speziell für Veranstaltungen und Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz, sowie für Sicherungsdienstleistungen die im öffentlichen Personenverkehr sowie zum Schutz von Flüchtlings- und/oder Asyleinrichtungen und -unterkünften erbracht werden.
Was jedoch viele nicht bedenken, mit dem Erscheinen der DIN 77200-2, wurden auch die Anforderungen an die Konformitätsbewertung seitens der Zertifizierer etwas geändert. Diese betreffen nicht nur die Zertifizierung nach der DIN 77200 Teil 2, sondern gelten gleichermaßen für die DIN 77200 Teil 1.
Auch wenn die Anforderungen der DIN 77200 Teil 2 sehr hoch sind, gerade in Bezug auf die Qualifizierung der Sicherheitsmitarbeiter, so ermöglichen diese neuen Anforderungen an die Konformitätsbewertung dem Sicherheitsunternehmen an anderer Stelle einen leichteren Einstieg in die Zertifizierung nach der DIN 77200.
Denn in der neuen Fassung der DIN 77200-3:2020 wurde endlich berücksichtigt, dass insbesondere junge Unternehmen mit einer kurzen Marktzugehörigkeit oder Unternehmen, die Ihren Geltungsbereich um weitere Sicherungsdienstleistungen erweitern möchten, zum Zeitpunkt der angestrebten Zertifizierung, nicht zwingend über eigenverantwortlich betreute Leistungsorte in den jeweiligen Sicherungsdienstleistungen verfügen.
Aufgrund der Anforderungen der Fassung DIN 77200-3:2017 war in diesen Fällen, eine Zertifizierung nicht möglich.
Mit der aktuellen DIN 77200 Teil 3 gibt es nun im Geltungsbereich der DIN 77200-1 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein Zertifikat auch ohne eigenverantwortlichen Leistungsort zu erhalten.
Der Geltungsbereich der DIN 77200 Teil 1 umfasst den
stationären
- Kontrolldienst,
- Alarmdienst
- Empfangsdienst
mobilen
- Kontrolldienst
- Interventionsdienst
- Revierdienst
Veranstaltungssicherungsdienst
Aber auch in dem Geltungsbereich der DIN 77200-2 besteht diese Möglichkeit zumindest in den Sicherungsdienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr sowie zum Schutz von Flüchtlings- und Asyleinrichtungen und/oder - unterkünften.
Nach Ablauf der Übergangsfrist zum 01.07.2021 besteht für alle Zertifizierer die Pflicht, die Konformitätsbewertung auf Grundlage der DIN 77200-3:2020 durchzuführen.
Daher lautet hier das Fazit: Unternehmen, die die organisatorischen Anforderungen bzw. die Qualifikationen der Mitarbeiter im geforderten Mindestumfang erfüllen, erhalten mit der neuen Fassung der DIN 77200-3 die Möglichkeit, eine Zertifizierung nach der DIN 77200 zu erhalten. Somit eröffnen sich Chancen Aufträge zu platzieren, wo eine Zertifizierung nach der DIN 77200 Voraussetzung ist.
Dabei prüft das Team von REGYO bei allen seinen Kunden stets die Realisierbarkeit der neuen Möglichkeiten seitens einer Zertifizierung und bietet mit seiner praxisnahen, speziell an die Sicherheitsbranche ausgerichteten Musterdokumentation, den Grundstein zur Zertifizierung nach DIN 77200 und / oder DIN EN ISO 9001 an.











