(openPR) Es ist nochmal gut gegangen, für Deutschlands Apotheker. Der EuGH hat einer langen juristischen und emotionalen Achterbahnfahrt, die vergangene Woche durch Gerüchte um eine Befangenheit des zuständigen Generalanwalts Yves Bot in die letzte Runde ging, vorläufig ein Ende gesetzt und das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken als europarechtskonform bestätigt. Es gilt also weiterhin die Devise: "Ein Apotheker in seiner Apotheke" statt "Ein Apotheker in einer Apotheke".
Alles beim Alten also. Die Apotheken bleiben hierzulande also auch weiterhin fest in Apothekerhand - und Kapitalgesellschaften außen vor. Doch Moment mal: So fest in Apothekerhand sind Deutschlands Apotheken ja schon längst nicht mehr, und auch Kapitalgesellschaften haben mindestens schon einen Fuß in der Apotheken-Tür - als Stichworte seien hier nur Markenfranchise-Modelle und Pick-up-Stationen genannt. Schadenfreude über das Scheitern der Ketten-Befürworter, von denen manche vor noch nicht allzu langer Zeit mit begrenzter Branchenkenntnis, dafür aber unbegrenzter Arroganz den Fall des Fremdbesitzverbots als sicher voraussagten, mag zwar verständlich sein, ist aber ebenso wenig angebracht wie ein stures "Weiter so!".
Denn der Apotheken-Markt ist im Umbruch, und daran wird auch die EuGH-Entscheidung zum Fremdbesitzverbot nichts ändern. Denn der EuGH hat nicht etwa entschieden, dass die Mitgliedstaaten den Fremdbesitz verbieten müssen - sondern dass sie ihn, nach eigenem Ermessen, verbieten können. Der deutsche Gesetzgeber ist also nicht daran gehindert, das derzeit bestehende Fremdbesitzverbot - oder auch den nur eingeschränkt zulässigen Mehrbesitz, der ohnehin nicht Gegenstand des EuGH-Verfahrens war - zu lockern. Und es wäre naiv zu glauben, dass interessierte Kreise nicht darauf hinarbeiten werden, politisch zu erreichen, was ihnen juristisch verwehrt wurde. Es bleibt daher abzuwarten, was die Bekenntnisse der Politik zur inhabergeführten Apotheke in den nächsten Jahren tatsächlich wert sein werden, wenn nur kräftig genug in die gegenteilige Richtung gebohrt wird.
Baustellen verbleiben ohnehin genug: Das EuGH-Urteil wird Umgehungsmodellen á la Pick-Up weiteren Zulauf verschaffen und dazu einladen, auszutesten, wie weit man gehen kann, um in den Augen des Verbrauchers die Grenze zwischen Apotheke und apothekenfremder Abholstelle zu verwischen. Selbst Aktivitäten zur Auflockerung der Apothekenpflicht scheinen langfristig nicht undenkbar, um so durch die Hintertür wenigstens einzelne OTC-Produkte für Drogerien, Supermärkte & Co. zu erschließen. Von Dauerbrennern wie der Frage der Anwendbarkeit der Arzneimittelpreisverordnung auf ausländische Apotheken oder die Umstellung von Festpreisen auf Höchstpreise im RX-Bereich ganz zu schweigen.
Auf den deutschen Gesetzgeber kommt durch die Entscheidung des EuGH daher wohl eher mehr als weniger Arbeit zu. Insbesondere das Problem der Pick-up-Stellen, das sich im Fall der Freigabe des Fremdbesitzes vermutlich von alleine gelöst hätte, wird er angehen müssen. Vorsicht geboten ist daher nicht zuletzt für die inhabergeführten deutschen Versandapotheken. Die Pick-up-Stellen als potentielle "Kettenapotheken light" und das durch die EuGH-Entscheidung munitionierte Selbstbewusstsein der seit jeher versandfeindlichen Standeslobby könnten ein generelles Verbot des RX-Versands, das zuletzt vom Tisch war, zumindest mittelfristig wieder aufs Tapet bringen, falls es nicht gelingen sollte, die Pick-up-Stellen anderweitig einzudämmen.
Auch nach der EuGH-Entscheidung zum Fremdbesitzverbot gilt also: es bleibt alles anders.
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