openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes

15.05.200908:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) „Die Benennung Gottes in der Präambel des Grundgesetzes – „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...“ - erinnere daran, dass das menschliche Handeln fehlbar und der Mensch an eine höhere Instanz gebunden ist, so Landau. Die moderne Vorstellung von Freiheit und Menschenwürde beruhe auf der Gottesebenbildlichkeit des Menschen. Die Freiheit sei dem Menschen von Gott gegeben und gehe einher mit der Verantwortung vor Gott“, so offensichtlich die Auffassung von Herbert Landau (Quelle: kath.net v. 08.05.09)



Nun – immer dann, wenn sich Bundesverfassungsrichter zu Wort melden, dürfte dies von besonderem Interesse sein, nehmen diese doch innerhalb unserer Gesellschaft eine herausragende Rolle ein.

Ob der Mensch an eine höhere Instanz gebunden sei, ist eine interpretationsbedürftige These und es dürfte daher nicht überraschen, dass über die Bedeutung der Präambel des Grundgesetzes mit ihrer Gottesbezogenheit leidenschaftlich gestritten wird. Gerade vor dem Hintergrund aktueller Debatten im Wertediskurs über die Sterbehilfe erscheint es denn auch zweckmäßig daran zu erinnern, dass wir im säkularen Verfassungsstaat leben und insoweit gute Gründe dafür streiten, dass der Mensch nicht an eine „höhere Instanz“ gebunden ist.
Das Statement des Bundesverfassungsrichters Landau soll daher zum Anlass genommen werden, binnen kurzer Zeit hierzu etwas ausführlicher Stellung zu beziehen, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, dass aus dem Interview mit dem Verfassungsrichter in Ansehnung an die aktuelle Debatte über die ärztliche Assistenz beim Suizid Folgerungen gezogen werden, die so zu ziehen wohl nicht zulässig sind. Sofern Landau die These vertritt, „die Freiheit sei dem Menschen von Gott gegeben und gehe einher mit der Verantwortung vor Gott“, bedarf diese ein stückweit der Konkretisierung und ggf. auch einer zwingend gebotenen Korrektur. Die Freiheit ist eben nicht von einer transzendenten Macht abhängig, geschweige denn von ihr gegeben worden. Wenn dies so wäre, müssten wir konsequenter Weise das Selbstbestimmungsrecht des Menschen bildlich gesprochen zu „Grabe tragen“, ohne dass diese zur „Auferstehung“ berufen wäre. Warum dem so ist, wird demnächst in einem Beitrag zur Diskussion zu stellen sein.

Ferner wird der Umstand zu diskutieren sein, dass sich gerade in der Präambel des Grundgesetzes das Spannungsverhältnis zwischen negativer und positiver Religionsfreiheit widerspiegelt und insofern davon ausgegangen werden kann, dass jedenfalls aus der Präambel keine (!) ethische Orientierung vor dem Hintergrund eines christlichen Menschenbildes zu folgen hat:

„Der "ethische Standard" des Grundgesetzes ist vielmehr die Offenheit gegenüber dem Pluralismus weltanschaulich-religiöser Anschauungen angesichts eines Menschenbildes, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bestimmt ist. In dieser Offenheit bewährt der freiheitliche Staat des Grundgesetzes seine religiöse und weltanschauliche Neutralität“, so das BVerfG u.a. im Beschl. v. 17.12.75 (Az. 1 BvR 63/69) – (BVerfGE 41, 29 – Simultanschule).

Lutz Barth

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 310381
 1009

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

Bild: Wir sollen nicht sterben wollenBild: Wir sollen nicht sterben wollen
Wir sollen nicht sterben wollen
Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus. „Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen. Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Bild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubarBild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten. Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung. Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Bildungsziel: Mythos statt Wissen - Konfessionslosenverband wendet sich gegen das geplante staatliche Bildungsziel „Erfurcht vor Gott“ im NRW-SchulgesetzBild: Bildungsziel: Mythos statt Wissen - Konfessionslosenverband wendet sich gegen das geplante staatliche Bildungsziel „Erfurcht vor Gott“ im NRW-Schulgesetz
Bildungsziel: Mythos statt Wissen - Konfessionslosenverband wendet sich gegen das geplante staatliche Bildungsziel „Erfurcht vor Gott“ im NRW-Schulgesetz
… Ziel der Erziehung." Hierzu erklärt der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA): Die beabsichtigte Gesetzesänderung verletzt die durch Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Weltanschauungsfreiheit. Dem Staat als ‚Heimstatt aller seiner Bürger’ ist die religiös-weltanschauliche Neutralität strikt vorgeschrieben. Er darf dazu weder …
Bild: Carl Gibson: Leben ohne Würde - Armer Poet im reichen Deutschland!? Neuerscheinung, jetzt im Buchhandel!Bild: Carl Gibson: Leben ohne Würde - Armer Poet im reichen Deutschland!? Neuerscheinung, jetzt im Buchhandel!
Carl Gibson: Leben ohne Würde - Armer Poet im reichen Deutschland!? Neuerscheinung, jetzt im Buchhandel!
… unzumutbare Zustände hinweisen, die dringend aus der Welt zu schaffen sind durch neue Gesetze, die im Einklang sind mit dem Diktum in der Präambel des deutschen Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Not, Elend, Armut, Wohnungsnot - In diesem Werk wurden „unschöne“, unbequeme Themen“ erörtert, so, wie das Leben sie anbot, „ungeschönt“, …
Gottesbezug in der Europäischen Verfassung
Gottesbezug in der Europäischen Verfassung
Gottesbezug in der Europaeischen Verfassung AG Europaeische Verfassung 11. Dezember 2003 - Zur Frage des Gottesbezuges in der Europaeischen Verfassung und zum entsprechenden Antrag der CDU/CSU erklaert der Vorsitzende der AG Europaeische Verfassung der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Roth: Verantwortliches Handeln in Politik und Gesellschaft braucht …
Bild: Humanisten fordern: Kein Gottesbezug in die hessische Landesverfassung!Bild: Humanisten fordern: Kein Gottesbezug in die hessische Landesverfassung!
Humanisten fordern: Kein Gottesbezug in die hessische Landesverfassung!
… hatte Prof. Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verband Deutschlands (HVD), in einer Stellungnahme den Innen- und Rechtsausschuss des Landtags von Schleswig-Holstein ermahnt, auf einen Gottesbezug in der Landesverfassung zu verzichten. Mit nur einer Stimme scheiterte damals der Antrag an den Landtag in Kiel. Nun wird auch in Hessen durch die …
Bild: Bürger helfen Bürgern e.V. Hamburg tritt Vielfaltskampagne beiBild: Bürger helfen Bürgern e.V. Hamburg tritt Vielfaltskampagne bei
Bürger helfen Bürgern e.V. Hamburg tritt Vielfaltskampagne bei
… Dialog über Glauben und Werte führen.…wir jedem Menschen mit Respekt, Toleranz und Akzeptanz begegnen, auch wenn unser Gegenüber eine andere auf den Werten des Grundgesetzes basierende Meinung vertritt.“Der Verein Bürger helfen Bürgern e.V. Hamburg begrüßt diese Kampagne und wird sie künftig mit seinen Aktivitäten unterstützen.Weitere Informationen: …
Pavel Vitalis: Der Gottesbegriff im deutschen Grundgesetz – leibsoziologische Differenzen der Religionen
Pavel Vitalis: Der Gottesbegriff im deutschen Grundgesetz – leibsoziologische Differenzen der Religionen
In der Präambel des deutschen Grundgesetzes wurde die neue Verfassungsordnung explizit „in Verantwortung vor Gott“ konzipiert. (Vgl. Buchveröffentlichung „Konservativ“ von Roland Koch.) Welchen Gott man hier meinte, wurde nicht definiert. R. Koch zitiert in diesem Zusammenhang den Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio, der in dem Gottesbegriff die „ …
JuLis NRW: Schulgesetz ist grundsätzlich richtig, aber noch verbesserungswürdig
JuLis NRW: Schulgesetz ist grundsätzlich richtig, aber noch verbesserungswürdig
… Drittelparität soll erhalten bleiben, um den Schülern eine größere Mitsprachemöglichkeit an Schulen zu geben - Das Grundschulgutachten sollte verbindlich sein und nicht bürokratisch aufgeweicht - Der Gottesbezug mit der Formulierung "Ehrfurcht vor Gott" hat genauso wenig etwas in dem Schulgesetz zu suchen, wie in der Landesverfassung. Eine Trennung von Kirche …
Bild: Carl Gibson: Leben ohne Würde - Armer Poet im reichen Deutschland!? Buchankündigung!Bild: Carl Gibson: Leben ohne Würde - Armer Poet im reichen Deutschland!? Buchankündigung!
Carl Gibson: Leben ohne Würde - Armer Poet im reichen Deutschland!? Buchankündigung!
… unzumutbare Zustände hinweisen, die dringend aus der Welt zu schaffen sind durch neue Gesetze, die im Einklang sind mit dem Diktum in der Präambel des deutschen Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Not, Elend, Armut, Wohnungsnot - In diesem Werk wurden „unschöne“, unbequeme Themen“ erörtert, so, wie das Leben sie anbot, „ungeschönt“, …
Bild: Bundesstadt Bonn feiert mit VAGEDES & SCHMID „70 Jahre Grundgesetz“Bild: Bundesstadt Bonn feiert mit VAGEDES & SCHMID „70 Jahre Grundgesetz“
Bundesstadt Bonn feiert mit VAGEDES & SCHMID „70 Jahre Grundgesetz“
Projektetat für Demokratiefest kurzfristig vergeben. Hamburg/Berlin/Bonn, 25.04.2019 – Den 70. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai läutet VAGEDES & SCHMID mit einem Demokratiefest in der Bonner Innenstadt ein. Auftraggeber ist die Bundesstadt Bonn, Geburtsstadt des Grundgesetzes und Neukunde der Agentur. Im Wettbewerb um den Projektetat setzten …
Bild: Mix’ Dir Dein Grundgesetz: Remix-Wettbewerb startet zur Popkomm 2007Bild: Mix’ Dir Dein Grundgesetz: Remix-Wettbewerb startet zur Popkomm 2007
Mix’ Dir Dein Grundgesetz: Remix-Wettbewerb startet zur Popkomm 2007
… jeder seinen eigenen Reim auf das Grundgesetz machen kann. Musiker aller Altersgruppen und Genres sind dazu aufgefordert, ihre ganz persönliche Version des Grundgesetzes auf der Community www.remix-it.de einzustellen. Die besten Uploads werden auf einer CD veröffentlicht. Grundlage für den Wettbewerb ist die Grundgesetz-Vertonung „Recht harmonisch“ …
Sie lesen gerade: Der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes