(openPR) Meinungsfreiheit zum Abtanzen
Steht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf tönernen Füßen? Die Frage ist berechtigt, und das nicht erst, seit der abstruse Terror-Wahn die Politiker jeden Tag zu neuen Big-Brother-Ideen beflügelt. Pünktlich zur Popkomm startet das Label Yeotone einen Wettbewerb, für den sich jeder seinen eigenen Reim auf das Grundgesetz machen kann. Musiker aller Altersgruppen und Genres sind dazu aufgefordert, ihre ganz persönliche Version des Grundgesetzes auf der Community www.remix-it.de einzustellen. Die besten Uploads werden auf einer CD veröffentlicht.
Grundlage für den Wettbewerb ist die Grundgesetz-Vertonung „Recht harmonisch“ von Thomas Bierling, Eva Weis und Peter Lehel und dessen Remix-Version „Dub’l G – Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“, in dem sich Jan-Delay-Producer M. Arfmann mit dem juristischen Grundlagenwerk popmusikalisch auseinandergesetzt hat. Yeotone stellt aus diesen Produktionen Audio-Samples der Präambel und der ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes zur Verfügung, die als Rohmaterial für eigene Werke dienen sollen.
In der Urfassung von „Recht harmonisch“ durchleuchten Bierling, Lehel und Weis die staatsphilosophischen Hintergründe des Grundgesetzes. Der Diskurs ist auf jenem intellektuellen Niveau angesetzt, das nötig ist, um juristische Theorie, rechtliche Praxis und politische Utopie zu einem Tonkunstgebilde verschmelzen zu können. „Dub’l G – Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“ holt die in die Sphäre von Jazz und neuer E-Musik abgedriftete, vertonte Demokratie zurück auf den Boden der Freizeitgesellschaft.
Für seinen Remix hat M. Arfmann, der jüngst für die Deutsche Grammophon Herbert von Karajan durch sein Mischpult jagte, das Original in seine musikalischen Bausteine zerlegt. Passende Motive wurden unverändert übernommen, andere umgeschnitten und neu arrangiert, andere wiederum für die Delete-Taste freigegeben. Das so entstandene Gerippe wurde anschließend auf satte, peitschende Beats und andere Party-kompatible Rhythmen gestellt. Das Zensur-Verbot findet seine musikalische Entsprechung in Samples, in Bruchstücken von 80er-Disco-Nummern, die scharf in einen Teppich aus Beats hinein schneiden. Aus dem Grundrecht der Freizügigkeit wurde ein Chill-Out-Blues, der die Jugend am Ende einer langen Partynacht auf dem Heimweg begleitet.
„Dub’l G – Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“ ist Teil einer politischen Offensive, mit der das Label Yeotone für ein neues Bewusstsein in Sachen Demokratie wirbt – vor allem aber dazu auffordert, einen kreativen Umgang mit den Grundrechten nicht jenen zu überlassen, die Toleranz, Rechtsstaatlichkeit und Multikulturalität von rechts her zerstören wollen. Statt von der jungen Generation zu erwarten, dass sie sich in ihrer Freizeit auf trockene Belehrung einzulassen bereit ist, holt sie der Wettbewerb und die CD dort ab, wo sie immer ein offenes Ohr hat. Ob Politiker in diesem Akt eine Provokation erkennen? Gut möglich. Aber nur dann, wenn sie blind gegenüber den Leuten, dem Volk und dessen Willen, dessen Lebenslust sind.
Website des Wettbewerbs: www.remix-it.de
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