(openPR) Zu dem heute verabschiedeten 24. Änderungsgesetz des Abgeordnetengesetzes erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Uwe Küster:
Heute wurde vom Deutschen Bundestag einstimmig das von der SPD-Bundestagsfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte 24. Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz verabschiedet. Damit werden die Reformmassnahmen zur Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme unverzüglich auf die Abgeordneten des Bundestages eins zu eins übertragen.
Mit dem heutigen Gesetz wird die Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Rentenversicherung auch für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vollzogen. Den Hinterbliebenen eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages wird ein der Höhe des bisherigen Sterbegelds in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechender Betrag (1.050 Euro) vom Übergangsgeld abgezogen.
Ferner werden alle ehemaligen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind, ab dem 1. April 2004 ebenso wie alle Rentnerinnen und Rentner den vollen Betrag zur Pflegeversicherung leisten. Etwa 40 Prozent der Abgeordneten sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind von den Leistungseinschnitten bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung automatisch betroffen. Die privat versicherten Abgeordneten sind über Änderungen des Beihilferechtes für Beamte betroffen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat die wirkungsgleiche Umsetzung der Sozialreformen auf alle Abgeordnete eingefordert. Heute haben wir diese Forderung mit dem 24. Änderungsgesetz des Abgeordnetengesetzes auch umgesetzt.