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Rechtsstatus der Sparkassen nicht gefaehrden

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Zur Diskussion ueber das deutsche Bankensystem erklaert der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joerg-Otto Spiller:

Fuer die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Das Drei-Saeulen-System des deutschen Bankensektors aus oeffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, Genossnschaftsbanken und privaten Banken darf nicht in Frage gestellt werden. Die Leistungsfaehigkeit unseres Bankensystems beruht unter anderem auf dem Wettbewerb dieser drei Institutsgruppen.



Insbesondere die Sparkassen und auch die genossenschaftlichen Banken tragen zu einer flaechendeckenden Versorgung mit Bankdienstleistungen bei. Auch bei der Finanzierung des Mittelstandes, der im deutschen Unternehmensbereich ein besonderes Gewicht hat, engagieren sich Sparkassen und auch die Genossenschaftsbanken besonders. Demgegenueber ist allerdings zu kritisieren, dass sich die Grossbanken weitgehend vom Finanzierungsgeschaeft mit kleinen und mittleren Unternehmen verabschieden.

Das gewachsene deutsche Bankensystem ist gut an die realwirtschaftlichen Strukturen Deutschlands angepasst. Die Deutsche Bundesbank und auch der internationale Waehrungsfonds bescheinigen dem deutschen Bankenwesen eine hohe Krisenfestigkeit. Die Stabilitaet des Banken- und Finanzsystems ist in der heutigen globalisierten Wirtschaft ein nicht zu ueberschaetzender Vorteil, der auch fuer die Bankkunden sehr wichtig ist.

Es ist nicht zu verkennen, dass alle Bankengruppen aufgrund des staerkeren internationalen Wettbewerbs einen tiefgreifenden Umstrukturierungsprozess durchlaufen. Der deutschen Kreditwirtschaft wird in dieser Situation grosse Flexibilitaet abgefordert. Eine im Jahr 1999 gegen die oeffentlich-rechtlichen Kreditinstitute gerichtete Beschwerde der deutschen Privatbanken ist inzwischen ausgeraeumt worden: Im Juli 2001 hatte eine Verhandlungskommission, in der die Bundesregierung, die Laender Baden-Wuerttemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband vertreten waren, eine Einigung mit der Europaeischen Kommission ueber die staatlichen Haftungsregelungen fuer Landesbanken und Sparkassen erreicht.

Damit ist die Zukunft des deutschen Sparkassenwesens gegenueber den Wettbewerbsregeln der Europaeischen Kommission gesichert. Die Laender haben ihre Sparkassengesetze entsprechend angepasst. Aufgrund dieser Einigung wird nach Ablauf einer vierjaehrigen Uebergangsfrist Mitte naechsten Jahres die Gewaehrtraegerhaftung abgeschafft und die Anstaltslast modifiziert. Die oeffentlich-rechtlichen Kreditinstitute haben so eine verlaessliche Grundlage erreicht, die Rechtssicherheit auch fuer die Zukunft bietet. Die oeffentliche Traegerschaft von Sparkassen und Landesbanken bleibt nach dieser Einigung unangetastet.

In der aktuellen Diskussion zum Drei-Saeulen-System hat der Deutsche Bundestag keine Entscheidung zu treffen. Sparkassenrecht ist Landesrecht. Wir beobachten die derzeitige oeffentliche Debatte intensiv und moechten daher deutlich zum Ausdruck bringen: Ein leistungsstarker Sparkassensektor ist unverzichtbar. Die Rechtslage der Sparkassen darf nicht gefaehrdet werden.

 

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