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Zeitwertkonten sind bei Kurzarbeit geschützt

(openPR) München, 28.04.2009 – Am 20. Februar 2009 hat der Bundesrat wesentlichen Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld als Bestandteil des Konjunkturpakets II zugestimmt. Die in dem "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" enthaltenen Neuregelungen zu Kurzarbeit und Qualifizierung gelten rückwirkend zum 1. Februar 2009. Zu den wesentlichen Neuerungen zählt, dass Mitarbeiter die über ein Zeitwertkonto verfügen, ihr Wertguthaben vor Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht ins Minus bringen müssen. Diese Regelung ist befristet gültig bis Ende 2010. Laut Bundesagentur für Arbeit haben bereits im Februar 2009 insgesamt 16.900 Betriebe Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen angemeldet.



Wie funktionieren Zeitwertkonten?
Arbeitszeitkonten sind inzwischen in vielen Unternehmen ein wichtiges Instrument der flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Vorruhestand, Altersteilzeit oder eine bezahlte Auszeit sind mit Zeitwertkonten möglich. Zeitwertkonten ermöglichen es dem Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei Gehaltsbestandteile während seiner Erwerbstätigkeit anzusparen. Er zahlt bspw. Tantieme, Boni, Weihnachtsgeld oder Zeitanteile wie Resturlaubstage oder Überstunden in ein Wertkonto ein. Die Gehaltsbestandteile werden brutto angespart, da während der Ansparphase die Sozialversicherungsbeiträge gestundet und der lohnsteuerliche Zuflusszeitpunkt verschoben werden. Mit dem angesparten Wertguthaben kann sich der Arbeitnehmer eine Freistellung von der Arbeitsleistung finanzieren. Das Arbeitsverhältnis bleibt währenddessen bestehen. Der Mitarbeiter kann die Freistellungsphase unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand oder während des Erwerbslebens (sog. Sabbatical) nehmen. Erst wenn er das Wertguthaben in Anspruch nimmt, sind die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

Fazit der Deutschen Zeitwert GmbH
„Durch diese Gesetzesregelung bleibt weiter gewährleistet, dass Mitarbeitern ihre angesparten Wertguthaben für die im „Flexi II“ (Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen) vorgesehenen Verwendungen wie Vorruhestand, Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical vorerst unangetastet bleiben. Dies ist ein Signal in die richtige Richtung und stärkt die Bedeutung von Zeitwertkontenmodellen. Einziger Nachteil ist, dass in Zeiten von Kurzarbeit weniger Entgelt auf das Zeitwertkonto eingebracht werden kann. Sollte nach 18 Monaten die Auftragslage des Unternehmens weiterhin rückläufig sein und das Kurzarbeitergeld nicht mehr von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden, könnten Unternehmen ihren Mitarbeitern vorschlagen, Wertguthaben zugunsten einer Freistellung von der Arbeitsleistung aufzulösen, um gegebenenfalls einer betriebsbedingten Kündigung vorzubeugen. Bevor der Arbeitnehmer sich aber entscheidet sein Guthaben aufzulösen, sollte vorab geprüft werden, ob nicht noch andere Instrumente greifen können“, so Steffen Raab, Geschäftsführer der Deutschen Zeitwert GmbH.

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