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Zeitwertkonten als Win-Win-Modell

(openPR) Arbeitszeitkonten sind inzwischen in vielen Unternehmen ein wichtiges Instrument der flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Vorruhestand, Altersteilzeit oder gar bezahlte Auszeit - all das ist mit Zeitwertkonten möglich. Dem Unternehmen winken nicht nur Imagegewinn, sondern auch handfeste Liquiditätsvorteile. „Zeitwert- und Lebensarbeitszeitkonten können Arbeitnehmer und Unternehmen dabei unterstützen eine Win-Win-Situation herzustellen“. Das sagt Harald Röder, Geschäftsführer der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle.



Nach einer aktuellen Studie würden 84% der deutschen Arbeitnehmer gerne früher als mit 67 Jahren in Rente gehen. Das nur jeder fünfte von ihnen bisher ein Zeitwertkonto hat, verdeutlicht den enormen Handlungsbedarf. Die seit 1998 mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Anm.: das sogenannte „Flexi-Gesetz“) geschaffene Möglichkeit, geleistete Arbeitszeit in einem besonderen Wertguthaben anzusammeln und zu einem späteren Zeitpunkt zur kurz-, mittel- oder sogar längerfristigen Freistellung von der Arbeit einzusetzen, hat sich bewährt. Da sind sich die Fachleute einig, wie zum Beispiel auch Heinz-Jürgen Zink, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Foresight aus Lingen (Ems). Er sagt, dass Zeitwertkonten ein wesentliches Instrument sind, das die im Jahr 2009 auslaufende Arbeitszeitregelung ersetzen kann. Mit ihrer Hilfe kann der Arbeitgeber auch zukünftig Vorruhestands- und Altersteilzeitregelungen vornehmen. Professionell ausgerichtete Arbeitszeitkonten dienen Unternehmen als erfolgreiches Motivationsinstrument für ihre Mitarbeiter.

Was steckt hinter dem Flexi-Gesetz?
In vielen Wirtschaftszweigen ist ein Rentenbeginn mit 67 Jahren nicht gewollt und kaum realistisch. Mit der Verabschiedung des Flexi-II-Gesetzes hat die Bundesregierung auf den Trend zu Zeitwertkonten reagiert und zum 1. Januar 2009 wesentliche Punkte nachgebessert.

Kontenführung
Ab Januar 2009 können Zeitwertkonten nur noch in Geld geführt werden. Vor dem Flexi-II-Gesetz war eine Kontoführung auch in Zeit möglich.

Übertragbarkeit des Wertguthabens
Wechselt der Mitarbeiter den Arbeitgeber, darf er dem neuen Gesetz zufolge sein Zeitwertkonto mitnehmen – sofern der neue Arbeitgeber einverstanden ist. Wenn dieser keine Arbeitszeitkonten anbietet, springt die Deutsche Rentenversicherung Bund ein. Sie legt für den Beschäftigten ein Unterkonto an und verwaltet das Kapital, bis der Arbeitnehmer es zurück fordert.

Insolvenzsicherung:
Das Unternehmen muss die Wertkontenguthaben wirksam vor einer Insolvenz absichern. Mit der Einführung von Flexi-II können Treuhandmodelle, Versicherungen, aber auch Verpfändungsmodelle oder Bürgschaften die Gewährleistung übernehmen.
Kapitalanlagerestriktionen
Die bislang völlig freie Kapitalanlage bei Zeitwertkonten ist zur Sicherheit des Arbeitnehmers eingeschränkt worden. Um Spekulationen zu verhindern, ist der Anteil von Aktien und Aktienfonds grundsätzlich auf 20 % beschränkt. Nicht nur die jüngsten Entwicklungen auf den deutschen und internationalen Finanzmärkten haben deutlich gemacht, wie wichtig eine derartige Regelung ist. Betrachtet man die negativen Entwicklungen des DAX (deutscher Aktienindex) vom März 2000 bis März 2003 mit einem Minus von über 72 % und in der Zeitspanne vom Januar 2008 bis Oktober 2008 mit einem Minus von über 48 % wird klar, dass eine rein aktienorientierte Vermögensanlage grundsätzlich kein geeignetes Wertsicherungsinstrument für Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten darstellt.

Vermögenslösungen
Aktuell machen sich eine ganze Reihe von Versicherungs-, Bank- und Investmentgesellschaften Gedanken darüber, wie die Rückdeckung von Zeitwertkonten und Wertguthaben unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Auflagen konzeptioniert werden kann. So gibt es zum Beispiel bereits ein Vermögenskonzept einer Fondsgesellschaft, wobei die strengen Kriterien für die Mittelverwendung von Wertguthaben mit den neuesten Gesetzesänderung abgestimmt wurden. Die Anlagepolitik bei diesem Fonds geht davon aus, dass das Anlagevermögen überwiegend, mindestens jedoch zu 80 %, in Schuldverschreibungen und sonstige Wertpapiere von Ausstellern mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft im Sinne des 83 SGB IV (Sozialgesetzbuch) investiert werden. Darüber hinaus sieht die Anlagepolitik vor, dass das Anlagevermögen auch bis zu maximal 20 % in Aktien und Aktienfonds investiert werden kann. Die simulierte Wertentwicklung der Vermögensanlage unter Berücksichtigung eines Anteils von nur 20 % in deutsche Aktien (DAX) und 80 % in sichere deutsche Renten (REX) zeigt, dass mittel- bis langfristig eine jährliche Bruttorendite von über 6 % pro Jahr erwartet werden kann.

Fazit
Den Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten kommt in Zukunft eine entscheidende Bedeutung zu, die gesellschaftlichen Veränderungen und die bevorstehenden demografischen Herausforderungen zu bewältigen. Durch die vorstehend beschriebenen gesetzlichen Neuregelungen werden sich Langzeitkonten zu einem sicheren und verlässlichen Instrument an der Schnittstelle zwischen Arbeitsmarkt und Alterssicherung entwickeln. Die jetzt erfolgte Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Wertkonten – und hier insbesondere im Bereich des Insolvenzschutzes – ist aus unserer Sicht ausdrücklich zu begrüßen.

FORESIGHT GmbH
Arbeitszeit- und Finanzmanagement

Kaiserstraße 10b
49809 Lingen/Ems

Telefon: +49 591 9154506
Telefax: +49 591 6104445

E-Mail: E-Mail
Internet: www.z-lingen.com

Ansprechpartner:
Heinz-Jürgen Zink, Geschäftsführer: E-Mail
Hardy Kloßek, PR-/Öffentlichkeitsreferent: E-Mail

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