(openPR) Internet als demokratisches Forum störend?
Kinderporno als Testfall für weitere Kontrollgesetzgebung
Das IMV macht auf die Folgen der Gesetzgebungspläne aufmerksam, die ihren eigentlichen Charakter hinter dem Begriff „Telemediengesetz“ verbergen: Anstatt Kinderpornoseitenbetreiber anzuklagen, zu verurteilen und deren Seiten zu schließen/löschen, soll am 22.4.2009 ein Gesetz verabschiedet werden, das es erlaubt, Seitenaufrufe zu blockieren und gleichzeitig zu registrieren. Letzteres bedeutet keine strafrechtliche Verfolgung von verantwortlichen Betreibern illegaler Seiten, sondern das Kriminalisieren von jedem Aufruf eines unbekannten Links.
Dies dürfte vor allem die alternative politische Arbeit – etwa von Friedens- und Ökobewegung – treffen. Es ist ein massiver Eingriff in die Freiheit von Bürgern!











