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GDPdU & Insolvenzverwaltung

20.04.200918:38 UhrIT, New Media & Software
Bild: GDPdU & Insolvenzverwaltung

(openPR) GDPdU & Insolvenzverwaltung
Insolvenzverwalter stehen bei der Einhaltung der GDPdU vor den gleichen Aufgaben wie die Unternehmen.
Nach der Abgabenordnung (AO) sind Insolvenzverwalter für die steuerlich relevanten Daten eines Insolvenzunternehmens verantwortlich. Diese Verantwortung bezieht sich auch auf die steuerlich relevanten Daten, die vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erzeugt wurden. Diese müssen über einen aufbewahrungspflichtigen Zeitraum von bis zu zehn Jahren unverändert und maschinell auswertbar vorgehalten werden.

Für diese Aufgabe bietet sich ein mandantenfähiges externes Datenarchiv an. Spezielle Softwarelösungen wie Opti.List von der hsp GmbH können besonders gewinnbringend eingesetzt werden, wenn die gesetzeskonforme Datenarchivierung gleichzeitig die Abschaltung vorhandener Altsysteme ermöglicht.

Das Altsystem eines insolventen Unternehmens verursacht meist hohe Wartungs- und Personalkosten. Oftmals haben die für den Betrieb des Computersystems erforderlichen Mitarbeiter das Unternehmen
bereits verlassen und das entsprechende Know-how für die Auswertung von Daten ist dadurch nicht mehr verfügbar. Die Überführung der Daten in ein einheitliches System löst dieses Problem.

Das in Opti.List integrierte Analysetool InfoZoom unterstützt alle modernen Business Intelligence-Prozesse bei der Datenanalyse in der Insolvenzverwaltung. Das Besondere dabei: Die Darstellung der Daten ist an die menschliche Wahrnehmung angepasst. Dadurch ist ein intuitiver und strukturierter Umgang auch mit sehr großen Datenmengen möglich, wie dies derzeit keine andere Anwendung bietet.

Fordern Sie über die Webseite www.archivierungspflicht.de eine kostenlose Info-CD an und erfahren Sie mehr über Opti.List, die selbstdokumentierende Verfahrensdokumentation und den möglichen Ablauf Ihres GDPdU-Workshops.

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