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Wegen Aprilscherz abgemahnt

07.04.200911:32 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes

(openPR) Gimahhot kassiert anwaltliches Schreiben aufgrund einer erfundenen Meldung / Trotz des ersten Aprils keine Gnade für das Shopping-Center im Internet

Hamburg, 7. April 2009 – Aprilscherze haben sich mittlerweile in den Medien etabliert und selbst die Öffentlich-Rechtlichen schickten ihre Zuschauer in den April. Allerdings wird nicht jeder Aprilscherz auch als solcher verstanden. Das Shopping-Center im Internet www.gimahhot.de hatte am ersten April gemeldet, dass es einen bekannten Ex-Porno-Star als neues Werbegesicht verpflichtet hätte und sich von Gimahhot in Ginahot umtaufen würde. Was die Blogger auf dem Gimahhot-Blog als gelungenen Aprilscherz und eine „schöne Aktion“ werteten, fand Frau M. S. gar nicht lustig und ließ Gimahhot von ihren Anwälten abmahnen. Damit ist das Hamburger Start-up wohl das erste Unternehmen, dem eine Abmahnung aufgrund eines Aprilscherzes ins Haus flattert.

Thomas Promny, Geschäftsführer Marketing der Gimahhot GmbH, meint dazu: „Mit so einer Reaktion haben wir nicht gerechnet. Mittlerweile haben sich Fake-Meldungen am ersten April schon fest eingebürgert. Auf keinen Fall haben wir gedacht, dass dies ein Fall für die Anwälte wird. Ich frage mich, ob Twitter den Axel-Springer-Verlag auch abgemahnt hat.“

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