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Vorsicht bei Gold- und Silber-Anlagen

27.03.200915:22 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Vorsicht bei Gold- und Silber-Anlagen
Rechtsanwältin Zuhal Canpalat
Rechtsanwältin Zuhal Canpalat

(openPR) Der Vertrieb der Schweizer Anlage erfolgt über KB Kapital & Business GmbH in München. Hier wird der Erwerb von Edelmetallen in Kleinststückelungen angepriesen. Dem Anleger wird zugesichert, dass er mit einem Preisvorteil von 3 Prozent kaufen könne. Die KB Edelmetall kaufe die von ihr gelieferten Edelmetalle jederzeit wieder zurück, und zwar zum aktuellen Ankaufspreis plus 5 Prozent. Es wird ständige Betreuung durch den Vermittler zugesichert. Es sei jede beliebige Monatsrate möglich. Laufzeiten gibt es laut Firmenprospekt nicht.



Verpflichtend ist aber, dass man eine Kaution in Höhe von 1500 Euro zahlt. Die Summe wird in Form von Edelmetallen im Depot eingelagert und bei Kündigung, Tod oder Erreichung einer Depotsumme von 30.000 Euro wieder erstattet.
Zuhal Canpalat: „Dies finde ich schon sehr ungewöhnlich. Wenn jemand Geld anlegt, sind schon mal für die Kaution 1.500,00 Euro weg. Im Übrigen ist die Preisgestaltung intransparent. Denn die Kaution soll dann in Metallen eingelagert bzw. geliefert werden. Man hat also wirklich keine Überprüfungsmöglichkeit, ob tatsächlich der Betrag von 1.500,00 Euro adäquat in Edelmetallen angelegt wird.“

Im Widerspruch dazu soll dann aber die Kaution für die komplette Abwicklung der Edelmetall-Logistik gezahlt werden. Mit enthalten sei die regelmäßige Information zum Kauf von Sonderangeboten und jährliche Kontoauszüge mit Wertstellung. Die Lieferung des Edelmetalls selbst sei bei einer Kaufsumme von 3.000,00 Euro versandkostenfrei. Es wird eine hohe Sicherheit bei Lagerung in einem Tresor der UBS Bank in Luzern zugesichert.

Für Canpalat ist die gesamte Abwicklung undurchsichtig. Insbesondere die Kautionsforderung scheint unseriös. Der Anleger kann niemals überprüfen, ob die 1.500,00 Euro auch im Gegenwert in Edelmetallen angelegt wurden, zumal Logistikkosten anfallen. Und: „Insgesamt ist nach meiner Meinung nicht herausgestellt, dass lediglich die Anlage in Gold von der Mehrwertsteuer befreit ist. Für andere Edelmetalle gilt das aber nicht“.

Da Gold keine Zinsen abwirft, wird nicht wirklich deutlich, wie es zu einem Vermögenszuwachs kommen soll. Das Vermögen in Geld wird nach Canpalats Einschätzung nach eher verringert und wächst eben nicht an. Daneben müssen die Verarbeitung zu Münzen oder Barren Kosten verursachen, die normalerweise der Käufer oder Anleger übernehmen muss. Zu diesen Kosten wird letztlich geschwiegen. Die Kaution soll ja gerade nicht dazu dienen.

Es erfolgt in den Unterlagen überhaupt keine Aufklärung darüber, dass Gold ja selbst auch Schwankungen unterliegt. Zum Teil sind es sogar sehr starke Schwankungen. Der Goldwert wird zur Zeit wegen der Finanzmarktkrise gut sein. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Wert extrem sinkt, sobald sich die Märkte beruhigt haben. Da die Lagerung in der Schweiz erfolgt, die Gründung der Gesellschaft aber in der Türkei vorgenommen wurde, ist unklar, welches Recht gilt. Der Anleger wird es im Problemfall schwer haben, Ansprüche durchzusetzen. Im Verkaufsprospekt selbst wurde sogar eine Urkunde (echt oder unecht?) abgebildet mit dem Hinweis an den Anleger, es handele sich um die Genehmigung zum Betreiben einer Goldmine in der Türkei, woher das Gold kommen soll.

Canpalat: „Da ich selbst die türkische Sprache muttersprachlich beherrsche, stellte ich fest, dass es sich tatsächlich nicht um eine Genehmigung zum Betreiben einer Goldmine handelte. Vielmehr handelt es sich um eine Urkunde zur Gründung einer Ltd.-Gesellschaft. Der Zweck der Gründung liegt im Wesentlichen bei der Herstellung, dem Export und der Vermarktung von Metallen und Edelmetallen, Gold, Silber, Platin und daraus hergestelltem Schmuck. Daneben umfasst der Zweck auch die Fabrikation von Edelsteinen und anderen kostbaren oder mit synthetischem Glas hergestellten Schmuck oder Modeschmuck, Accessoires, Geschenkartikeln und touristischen und künstlerischen Dekorationsgegenständen von Figuren bis über Brillen.
Abgebildet im Prospekt ist auch ein ‚Minen-Zertifikat‘. Dabei handelt es sich letztlich um eine Genehmigung durch das türkische Ministerium für das genau gekennzeichnete Gebiet Suchaktionen durchzuführen. Es ist jedenfalls falsch, dass es sich um die Gründung einer Goldraffinerie handelt.”

Daneben gibt es eine weitere Gesellschaft namens Safe Port Silver Fund. Das ist ein Anlagefond nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen für andere Werte. Da geht es um die Anlage in Silber, letztlich mit dem gleichen Hintergrund wie bei Gold. Man wirbt damit, dass Silber Sachwert- und Währungsqualität habe. Es wäre damit immer ein Gegenwert vorhanden. Dieser Gegenwert ist angeblich von Turbulenzen an den Börsen unabhängig. Gleichzeitig ist aber bei näherer Durchsicht des Prospektes ausgeführt, dass die Wertentwicklung der Anteile von der Anlagepolitik sowie der Marktentwicklung der Fonds abhängig ist. Also gibt es doch eine Abhängigkeit vom Finanzmarkt. Fazit: „Insgesamt ist daher die Angabe widersprüchlich! Auch hier gilt ausländisches und damit liechtensteinisches Recht."

Erst bei näherer Durchsicht des Verkaufsprospekts werde deutlich, dass der Anleger nicht direkt Silberanteile erwirbt. Vielmehr investiert er in Beteilungspapiere und Beteiligungswertrechte von Unternehmen, die sich hauptsächlich der Suche und Förderung von Silber widmen. Es bleibt ein spekulatives Investment, da nämlich völlig unklar ist, was mit dem Geld des Anlegers tatsächlich passiert. Die Dortmunder Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht empfiehlt interessierten Edelmetall-Anlegern, Angebote wie die hier Besprochenen immer im Detail von Experten prüfen zu lassen.

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