Landgericht Verden verurteilt Sparkasse Menden
(openPR) Wieder einmal hat die Sparkasse Menden den Kürzeren gezogen. Trotz der laufenden Ermittlungsverfahren und offenkundig fragwürdigen Umständen bei der Kreditvergabe setzt die Sparkasse Menden ihre Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Geschädigten fort. Nur mit gerichtlicher Hilfe konnte die Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte einen Geschädigten vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bewahren. Auf entsprechenden Antrag der Anwälte hat das Landgericht Verden am 13.03.2009 die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt.
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