(openPR) Wie aus 6% 1% werden - zwischenzeitlich erhebliche Kursverluste - komplexe Zertifikatsformel mit programmierten Verlusten
München, 13.03.2009; Das böse Erwachen kam für die Eheleute Max (Name geändert) mit dem Kontoauszug vom 23. Februar 2009. Für eine 6% Anleihe im Wert von 10.000 € erhielten sie gerade einmal eine Zinsgutschrift von 100 €. Auf Rückfrage wurden Sie dahingehend verbeschieden, „das sei halt so“. Dabei hatte im Januar 2007 alles so gut angefangen: Eine 6-prozentige Anleihen mit dem klangvollen Titel „Zins Ass“ sollte für risikolose Erträge bis 2013 sorgen. Und in der Beratung wurde das Papier auch als sicher und dauerhaft rentierlich angepriesen. Dass die Verzinsung nicht garantiert sei, vergaß man zu erwähnen.
Tatsächlich handelt es sich bei der Schuldverschreibung um einen hoch komplexes Zertifikat, dessen Verzinsung an einen Aktienkorb von 25 internationalen Wertpapieren von Altria bis Toyota geknüpft sein sollte. Und zwar sollten 40% der Kursentwicklung der drei schlechtesten Papiere die Zinsen entweder mehren oder mindern. Das würde wohl selbst in guten Jahren nicht unproblematisch sein. In Zeiten wie diesen führt dies natürlich von einem Tag auf den anderen zum „garantierten Mindestzins“ von 1%.
Das hat man den Eheleuten so allerdings nicht erklärt. Sie hatten zuvor in Festgeld angelegt und wollten wieder etwas vergleichbares. Ihr Geld noch für vier Jahre zu 1% liegen lassen - das wollten sie dann allerdings doch nicht. Also verkauften Sie das Zertifikat - mit einem Verlust von etwa 15%. Jetzt können Sie wenigstens den Restbetrag noch vernünftig anlegen, richtig rentierlich wird das Ganze aber trotz der 6% im ersten Jahr nicht mehr.
Rechtsanwalt Lachmair, der die Eheleute vertritt, führt aus: "Wir sehen in derartigen Konstruktionen insbesondere, wenn sie wie hier klangvolle Namen aufweisen, massives Irreführungspotenzial. Nachdem kaum einem der Käufer der Prospekt ausgehändigt worden sein dürfte und nachdem auch nicht jeder Hypo Mitarbeiter zur Erläuterung der komplexen Zertifikatsformel in der Lage sein dürfte, liegen Beratungspflichtverletzungen auf der Hand."
Die Eheleute Max werden Schadenersatz geltend machen.












