(openPR) Zu der heutigen Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Konjunkturpakets II in Mecklenburg-Vorpommern erklärt der Landesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Privatschulen (VDP Nord), Christian Schneider:
„Der VDP kritisiert die Verwaltungsvereinbarung mit Blick auf die gemeinnützigen freien Schulen und Weiterbildungseinrichtungen. Im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern hat sich Mecklenburg-Vorpommern für ein Verfahren entschieden, bei dem auch die Investitionsmittel für Schulen in freier Trägerschaft über die Kommunen und Landkreise beantragt werden sollen, die ja selbst Schulträger sind. Schon jetzt wurden Anfragen von gemeinnützigen Schulträgern mit der Begründung abgelehnt, Mittel stünden nur für die staatlichen Einrichtungen bereit oder seien bereits vollständig verplant.“
Schneider weiter: „Das Zukunftsinvestitionsgesetz spricht von einer ‚trägerunabhängigen’ Förderung. Die Verwaltungsvereinbarung sieht aber nur Anträge von Kommunen bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten vor. Das Verfahren hätte einen Vorwegabzug der Mittel für freie Schulen entsprechend ihres prozentualen Anteils an den Schülerzahlen vorsehen sollen. Für diesen Weg haben sich bereits andere Flächenländer wie Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt entschieden.“
„Wir hoffen, dass bei der Aufstellung der Investitionsvorhaben die Trägerunabhängigkeit der Vergabe gewahrt und die Interessen aller Schüler berücksichtigt werden. Schließlich wurden bei der Mittelzuweisung an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte nach Schülerzahlen alle Schüler laut amtlicher Schulstatistik zugrunde gelegt.“
Im Schuljahr 2007/ 2008 besuchten in Mecklenburg-Vorpommern rund 6,8% der Schüler eine allgemein bildende und 7,3% eine berufliche Schule in freier Trägerschaft.