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Bildungsminister droht Privatschulen in Mecklenburg-Vorpommern mit 30 Prozent Kürzung

06.08.201315:41 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Bildungsminister droht Privatschulen in Mecklenburg-Vorpommern mit 30 Prozent Kürzung
(c) VDP Nord e.V.
(c) VDP Nord e.V.

(openPR) Die Lage spitzt sich zu: Nachdem Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD) angekündigt hat, die Zuschüsse für private Schulen neu zu regeln, fordert er die Schulträger nun auf, bis Mitte August Zahlen zu ihren Ausgaben vorzulegen. Andernfalls will er die Gelder um dreißig Prozent kürzen. Schulen und Verbände sprechen von Erpressung und laufen Sturm. Brodkorb begründet sein Vorgehen mit zwei Urteilen des Oberverwaltungsgerichts M-V, mit dem die Greifswalder Richter in zwei Verfahren aus 2006 überraschend die Finanzhilfe auf 50 bis 85 Prozent der eigenen Kosten der Privatschulen begrenzt hat. Gegen die Entscheidung sind zwei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig.



„Die Urteile haben selbst das Ministerium überrascht. Bisher wurden Zuschüsse pauschal gezahlt und die Schulen konnten das Geld dort einzusetzen, wo es gebraucht wurde.“, erklärt Christian Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Privatschulen Nord. Der Jurist hält nicht nur die Greifswalder Entscheidung für falsch. Er wirft auch dem Minister Rechtsbeugung vor. „Weil das Schulgesetz geändert und Privatschulen seit 2010 anhand ihrer Schülerzahl pauschal bezuschusst werden, kann sich Herr Brodkorb nicht auf eine OVG-Entscheidung zum alten Schulrecht berufen. Der Landtag hat eindeutig entschieden. Das kann der Minister nicht ändern.“ Gestritten wird auch über die Frage, ob die Schulen dem Ministerium Zahlen vorlegen müssen. Das Ministerium hat bereits angedroht, Abschlagszahlungen schon im August um dreißig Prozent zu kürzen, wenn die Schulträger schweigen. „Wir haben nichts zu verstecken, sehen aber keine Rechtsgrundlage. Außerdem droht den Schulen Ärger, wenn sie mal eben Arbeitsverträge und Sozialversicherungsnachweise vorlegen sollen. Wenn sie der Aufforderung des Ministers Folge leisten, drohen ihnen Bußgelder und Strafanzeigen. Oder würden Sie sich freuen, wenn Dritte wissen, wie oft sie krank sind oder ob eine Lohnpfändung läuft?“, so Schneider. Das Ministerium will nun durch eine Änderung der Privatschulverordnung in den Sommerferien noch schnell Abhilfe schaffen. „Dabei ist Herr Brodkorb gar nicht zuständig. Für Eingriffe in Grundrechte gibt es Gesetze. Die werden vom Landtag beschlossen.“, so Schneider.

Schneider sieht finanzielle Gründe für Brodkorbs Kampfansage: „Er ist in Erklärungsnot, weil er den Lehrern 50 Mio. Euro an zusätzlichen Ausgaben versprochen hat. Die Zuschüsse der privaten Schulen sind an die Personalausgaben der Lehrer gekoppelt. Brodkorb will nicht, dass die Privatschulen von den Mehrausgaben profitieren.“ Weil gut zehn Prozent der Schüler im Land Privatschulen besuchen, müsste Brodkorb mindestens 5 Mio. Euro abgeben. „Damit würde er sich den Unmut seiner eigenen Lehrer zuziehen“, so Schneider.

Hintergrund: Privatschulen erhalten in Mecklenburg-Vorpommern Personalkostenzuschüsse zwischen 50 und 80 Prozent (berufliche Schulen) bzw. 85 Prozent (allgemein bildende Schulen) oder 100 Prozent (Förderschulen) der Personalkosten je Schüler an den öffentlichen Schulen des Landes. Das Bildungsministerium will die Zuschüsse in einem zweiten Schritt auf 50 bis 85% der eigenen Kosten des privaten Schulträgers begrenzen. Bisher konnten die privaten Schulen mit dem Zuschuss theoretisch bis zu einhundert Prozent ihrer Personalkosten decken. Sachkosten finanzieren die Privatschulen wie alle anderen Schulen aus dem Schullastenausgleich der Gemeinden und Landkreise. Weil das längst nicht für alle laufenden Kosten des Schulbetriebs, Investitionen oder die Tilgung von Krediten reicht, erheben die Schulen Schulbeiträge von den Eltern und Auszubildenden.

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