openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neues zur Abwrackprämie

05.03.200911:35 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) ...ein Erfolgsmodell mit kleinen Tücken

Die erst im Januar 2009 eingeführte Umweltprämie, auch „Abwrackprämie“ genannt, wird vom 7. März* an ausgezahlt. An diesem Tag tritt die “Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen“ in Kraft und die zahllosen bereits gestellten Anträge können bearbeitet und genehmigt werden. Die D.A.S. Rechtsschutz¬versicherung gibt Tipps, was beim Kaufvertrag für den Neuwagen und beim Antrag auf das Fördergeld zu beachten ist.

2.500 Euro beträgt der Zuschuss des Staates, wenn ein Verbraucher sein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten lässt und einen umweltfreundlichen Neuwagen kauft. Die insgesamt 1,5 Milliarden Euro im Fördertopf der Bundesregierung reichen für rund 600.000 Umweltprämien.**

Achtung bei langen Lieferfristen für Neuwagen!
Das Konjunkturpaket läuft zunächst bis 31. Januar 2010, bis dahin muss der Antrag auf die Umweltprämie gestellt sein. Aufgrund der großen Nachfrage sind die Fördermittel aber möglicherweise schon früher aufgebraucht. Auch der Bestand an Neuwagen bei einigen Händlern nimmt ab. Die daraus resultierenden längeren Lieferzeiten bei der Neuwagen¬bestellung bedeuten für den Käufer, dass er im schlimmsten Fall keine Prämie mehr erhält. „Laut Richtlinie muss der Neuwagen bis zum 31. Dezember 2009 zugelassen sein, und erst nach der Zulassung kann die Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden“, betont Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S. „Ist das Fördergeld bei der Zulassung des neuen Autos aufgebraucht, hat der Käufer keinen Anspruch mehr auf die 2.500 Euro.“

Viele Händler rechnen die Förderung bereits in den Kaufpreis des Neuwagens mit ein. Ein Kleinwagen kostet dann beispielsweise statt 15.000 Euro nur noch 12.500 Euro, da der Händler davon ausgeht, dass der Käufer die Prämie erhält und an ihn abtritt. Geht der Käufer bei der Umweltprämie jedoch leer aus, weil entweder sein Antrag von der BAFA nicht bewilligt wird oder der Fördertopf schon leer ist, so muss er die 2.500 Euro unter Umständen zusätzlich aus eigener Tasche zahlen! Daher ist es sinnvoll, sich als Käufer im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht auszubedingen oder vertraglich festhalten zu lassen, dass der Händler die Umweltprämie übernimmt.

Da die Abwrackprämie vom Gesetzgeber als ‚Einnahme in Geldeswert’ angesehen wird, werden die derzeit noch 2.500 Euro mit dem Hartz IV-Grundeinkommen verrechnet. Das ist auch dann der Fall, wenn der Käufer die Prämie bereits an den Händler abgetreten hat.

Bürokratische Hürden
Den Antrag auf das Fördergeld muss der Antragsberechtigte bei der BAFA einreichen. Das dazu gehörige Antragsformular kann von der Internetseite der BAFA heruntergeladen werden (www.bafa.de). Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen, die mindestens ein Jahr Halter des Schrottautos gewesen sind. Folgende Unterlagen im Original sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung: Der Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs über die Verschrottung des mindestens neun Jahre alten Autos. Hier rät die D.A.S., das Auto nur einem zertifizierten Altfahrzeug-Verwerter zu übergeben, da sonst der Nachweis nicht anerkannt wird. Nähere Infos gibt es unter www.altfahrzeugstelle.de. Des Weiteren muss der Antragsteller eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungs¬bescheinigung I) und von 7. März* an auch das Original des entwerteten Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung II) einreichen, um damit die Außerbetriebsetzung des Altautos zu dokumentieren. Der Nachweis der Zulassung des Neuwagens auf den Antragsteller durch Kopien von Zulassungsbescheinigung I und II sowie eine Kopie der Rechnung für den Neuwagen sind ebenfalls notwendig. „Die Entscheidung über die Anträge liegt bei der BAFA“, betont die D.A.S. „Der Antragsteller muss wissen, dass er keinen rechtlichen Anspruch auf Gewährung des Fördergeldes hat.“
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.881


Kurzfassung:
Neues zur Umweltprämie
Was der Antragsteller beachten muss

Die erst im Januar 2009 eingeführte Umwelt- oder Abwrackprämie erweist sich als Erfolgsmodell. Zugleich werden die Lieferfristen für Neuwagen immer länger. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt Tipps, was bei Kaufvertrag und Antragstellung zu beachten ist: Erst nach der Zulassung des Neuwagens kann die Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Der Antrag muss im Original, eigenhändig unterschrieben und mit den vorgeschriebenen Nachweisen versehen eingereicht werden. Ist das Fördergeld zu diesem Zeitpunkt schon aufgebraucht, hat der Käufer keinen Anspruch mehr auf die Prämie und muss die 2.500 Euro im schlimmsten Fall aus der eigenen Tasche bezahlen. Daher ist es sinnvoll, sich als Käufer im Kaufvertrag vorsorglich ein Rücktrittsrecht auszubedingen, falls der Fördertopf zum Zeitpunkt der Antragstellung schon leer ist, oder vertraglich festhalten zu lassen, dass der Händler in diesem Fall die Umweltprämie übernimmt.
Der Antrag auf das Fördergeld muss bei der BAFA eingereicht werden, die auch darüber entscheidet. Es ist wichtig zu wissen, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf die Gewährung des Fördergeldes gibt. Ab 7. März* beginnt die BAFA mit der Genehmigung der Anträge und der Auszahlung der Umweltprämie. Details zur Antragstellung sind unter www.bafa.de zu finden.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.389

* Ein Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Richtlinie in Kraft. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt laut BAFA voraussichtlich am 6. März.

** Bereits 180.492 Anträge auf Gewährung der Umweltprämie sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen (Stand 5. März 2009, Quelle mit jeweils tagesaktuellen Zahlen: www.bafa.de - „Fördermittelübersicht“).

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 288226
 3048

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neues zur Abwrackprämie“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Bild: Für den Chef unterwegsBild: Für den Chef unterwegs
Für den Chef unterwegs
In Zeiten der Globalisierung gehören Geschäftsreisen in vielen Firmen zum Berufsalltag, da der persönliche Kontakt zum Geschäftspartner trotz Video- und Telefonkonferenzen unerlässlich bleibt. Doch wann beginnt und wann endet für den Arbeitnehmer auf Reisen die Arbeitszeit? Zählt das berufliche Gespräch mit dem Kollegen während der Anreise bereits dazu? Und wie dürfen die gesammelten Bonusmeilen verwendet werden? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert die rechtlichen Hintergründe bei Geschäftsreisen. Reisezeit gleich Arbeitszeit? "Sin…
Die D.A.S. informiert - Gesetze in Kürze - Tätowiermittelverordnung
Die D.A.S. informiert - Gesetze in Kürze - Tätowiermittelverordnung
Ab 1. Mai 2009 gilt die neue Tätowiermittel-Verordnung. Mit dieser Regelung beabsichtigt der Gesetzgeber, die Verwendung von gesundheitsschädlichen Farben bei Tätowierungen zu unterbinden. Die Verordnung verbietet laut D.A.S. verschiedene Inhaltsstoffe, so zum Beispiel krebserregende Azofarbstoffe, und führt Pflichten zur Produktkennzeichnung ein. Tätowiermittel-Verordnung, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil 1, 27. Nov. Hintergrundinformation: Beim Tätowieren wird Farbe mit Nadeln in die Haut gestochen. Früher wurde dazu herkömmliche Tint…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Neues Konjunkturpaket enthält die erweiterte Abwrackprämie für alte Navigations- und TelematikgeräteBild: Neues Konjunkturpaket enthält die erweiterte Abwrackprämie für alte Navigations- und Telematikgeräte
Neues Konjunkturpaket enthält die erweiterte Abwrackprämie für alte Navigations- und Telematikgeräte
Schweinfurt, 26.02.2009. Führende Mitglieder der Sondervereinigung für Live-Ortung, Telematik und Verkehr haben vor dem Bundestag in Berlin die erweiterte Abwrackprämie beschlossen. Beim Kauf eines neuen Gerätes GPSauge™ IN1 erhalten Besitzer gebrauchter Navigations- und Telematikgeräte eine Abwrackprämie von mindestens 150,-€. Hierzu wurde ein neues …
Bild: Mit MEDWORXS - Lösungen Geld sparen - MEDWORXS bietet Abwrackprämie für veraltete Praxis-EDV-SystemeBild: Mit MEDWORXS - Lösungen Geld sparen - MEDWORXS bietet Abwrackprämie für veraltete Praxis-EDV-Systeme
Mit MEDWORXS - Lösungen Geld sparen - MEDWORXS bietet Abwrackprämie für veraltete Praxis-EDV-Systeme
Berlin, 07. April 2009: Ab sofort bietet die MEDWORXS Health Care Systems GmbH Arztpraxen in Berlin und Brandenburg eine Abwrackprämie für veraltete Praxis-EDV-Systeme an. Der IT-Spezialist im Gesundheitswesen, rechnet eine Abwrackprämie in Höhe von bis zu 2500,00 EUR netto zzgl. MwSt. auf den Anschaffungspreis für ein neues Praxis-EDV-System an. Das …
Autoexperte Uwe Röhrig gegenüber Handelsblatt
Autoexperte Uwe Röhrig gegenüber Handelsblatt
BVMW-Wirtschaftssenator erwartet wegen Abwrackprämie mehr Auftragseingänge bei Autohäusern Frankfurt/Düsseldorf - Nach Erkenntnissen des Verbands der Automobilindustrie (VDA) vda.de zieht die Nachfrage nach Neuwagen dank der Abwrackprämie an. VDA-Präsident Matthias Wissmann lobte das Konjunkturpaket der Bundesregierung. Insbesondere die staatliche Unterstützung …
Bild: Von der Abwrackprämie profitieren vor allem KleinwagenbesitzerBild: Von der Abwrackprämie profitieren vor allem Kleinwagenbesitzer
Von der Abwrackprämie profitieren vor allem Kleinwagenbesitzer
Wer ein neues Auto kaufen will, der sollte jetzt zugreifen. Mit der Abwrackprämie unterstützt der Staat den Autowunsch mit Geld für das Altauto. „Aber Vorsicht“, warnt Wolff von Rechenberg vom Verbraucherportal www.banktip.de. „Die so genannte Abwrackprämie winkt nur den Schnellsten, sie lohnt sich nicht für jeden, und sie hat auch ansonsten ihre Tücken“, …
Bild: Deutsche wollen sparsame NeuwagenBild: Deutsche wollen sparsame Neuwagen
Deutsche wollen sparsame Neuwagen
Durch die Abwrackprämie überlegen viele Deutsche, sich einen Neu- oder Jahreswagen zuzulegen – aber sparsam muss er sein, ergab eine aktuelle Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24: Zwei Drittel der Befragten gaben an, ihr neues Auto dürfe höchstens sechs Liter Kraftstoff auf 100 Kilometer verbrauchen. Jeder Fünfte denkt sogar über ein Auto nach, das …
Bild: Abwrackprämie für alte Fertiggaragen – Estelit sponsert 250 €Bild: Abwrackprämie für alte Fertiggaragen – Estelit sponsert 250 €
Abwrackprämie für alte Fertiggaragen – Estelit sponsert 250 €
Nachdem nun aus Wirtschaftskreisen auch die Forderung nach einer „Abwrackprämie“ für die Bauwirtschaft aufgetaucht ist, haben die Estelit Baustoffwerke mit ihrer Abwrackprämie für eine alte Fertiggarage bereits die Lösung zur Hand. Das Unternehmen gewährt eine Prämie von 250 € beim Austausch der alten Garage mit einer neuen Estelit-Fertiggarage. Viele …
Bild: Abwrackprämie - Nachfrage nach Jahreswagen verdreifacht - Dennoch plant nicht jeder den Kauf eines neuen AutosBild: Abwrackprämie - Nachfrage nach Jahreswagen verdreifacht - Dennoch plant nicht jeder den Kauf eines neuen Autos
Abwrackprämie - Nachfrage nach Jahreswagen verdreifacht - Dennoch plant nicht jeder den Kauf eines neuen Autos
Die Abwrackprämie zeigt Wirkung. Das Internetportal auto.de verzeichnete im Monat Januar einen rasanten Anstieg der Suchanfragen nach Neu- und Jahreswagen. Die Anfragen für Neuwagen haben sich im Vergleich zum Vormonat verdoppelt, die Nachfrage nach Jahreswagen hat sich sogar verdreifacht. Insgesamt entfielen im Januar 50 Prozent der Suchanfragen auf …
Bild: Krise am E-Automarkt - Fakten und Kommentare von Stefan Kühn, Ökonom und FinanzexperteBild: Krise am E-Automarkt - Fakten und Kommentare von Stefan Kühn, Ökonom und Finanzexperte
Krise am E-Automarkt - Fakten und Kommentare von Stefan Kühn, Ökonom und Finanzexperte
… staatliche Hilfen für die deutsche Schlüsselindustrie diskutiert. Angeheizt wurde die Debatte vor allem durch die von der SPD ins Spiel gebrachte Einführung einer "Abwrackprämie 2.0". Doch sind diese Maßnahmen der richtige Weg, um die Herausforderungen der Automobilindustrie zu lösen? Der Vorschlag einer Abwrackprämie 2.0 Der Vorschlag der SPD sieht …
Abwrackprämie - So versuchen Deutsche die 2.500 Euro einzuheimsen
Abwrackprämie - So versuchen Deutsche die 2.500 Euro einzuheimsen
Klar ist: Der Staat fördert den Kauf eines Neu- oder Jahreswagen bei vorangegangener Verschrottung eines neun Jahre alten Fahrzeugs mit 2.500 Euro Abwrackprämie. Jeder potentiell Berechtigte versucht natürlich nun die Prämie für sich einzuheimsen – mitunter auch, wenn die Fahrzeugsituation nicht den Rahmenbedingungen entspricht. Dies zeigen die vielen …
Bild: Energiefresser raus aus dem Haus - Abwrackprämie auf Elektrogeräte in HamburgBild: Energiefresser raus aus dem Haus - Abwrackprämie auf Elektrogeräte in Hamburg
Energiefresser raus aus dem Haus - Abwrackprämie auf Elektrogeräte in Hamburg
EURONICS Buddenhagen zahlt Kunden eine Abwrackprämie auf alte Elektrogeräte. / Verbrauchern werden bis zu 300 Euro beim Kauf eines Neugerätes erstattet / Aktion läuft noch bis 15. April dieses Jahres. / Großer Erfolg in Hamburg. HAMBURG. Für alte Elektrogeräte in Hamburg hat das letzte Stündlein geschlagen: EURONICS Buddenhagen Fachmärkte für Elektrogeräte …
Sie lesen gerade: Neues zur Abwrackprämie