(openPR) Vollzugsaufgaben gehen vom Umweltbundesamt (UBA) zum Bundesamt fuer Naturschutz (BfN)
Mit der Veroeffentlichung der gesetzlichen Bestimmungen im Bundesgesetzblatt gilt seit Monatsbeginn eine geaenderte Zustaendigkeit im Bereich der gruenen Gentechnik. Aufgaben, die bisher das Umweltbundesamt (UBA) in Berlin beim Vollzug des Gentechnikgesetzes hatte, wird kuenftig das Bundesamt fuer Naturschutz (BfN) in Bonn wahrnehmen. Den Wechsel innerhalb des Umweltressorts hatte der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung im Dezember 2003 beschlossen.
Die Bonner Behoerde wird als Einvernehmensstelle an der Genehmigung von Antraegen auf Freisetzung oder das Inverkehrbringen gentechnisch veraenderter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen beteiligt sein. Zudem wird das BfN die fachlichen Grundlagen und die Organisation des Monitoring erarbeiten, also die Beobachtung der gentechnisch veraenderten Organismen in der Umwelt.
15 Jahre hatte das UBA diese Aufgaben wahrgenommen. Es war zum Beispiel an der Erarbeitung der Rechtsgrundlagen in der Europaeischen Union und dem nationalen Gentechnikgesetz beteiligt und hat die internationale Diskussion ueber das Biosafety-Protokoll begleitet. Wissenschaftlich wird das UBA kuenftig noch an den Schnittstellen der Gentechnik mit anderen Themen des UBA arbeiten, etwa beim Pflanzenschutz oder Bodenschutz.
Ebenso wie das UBA kann das BfN auf breite Erfahrungen bei unterschiedlichen Monitoringaufgaben zurueckgreifen und diese in sein neues Aufgabengebiet einbringen. Die Aufgabenuebertragung traegt der Tatsache Rechnung, dass es bei der Bewertung von Fragen der gruenen Gentechnik primaer um Aspekte von hoher Bedeutung fuer den Naturschutz geht: Gentechnisch veraenderte Organismen (GVO) sind lebende Organismen. Im Vordergrund bei der Risikobewertung von GVO steht die Interaktion zwischen ihnen und anderen lebenden Organismen bzw. der gesamten belebten Natur.
Hinweis: Medienanfragen zu den genannten Themen sind ab sofort an das Bundesamt fuer Naturschutz, Referat Presse- und Oeffentlichkeitsarbeit, Konstantinstrasse 110, 53179 Bonn, Tel.: 0228/8491-280, Fax.: -299 zu richten.










