(openPR) 900 Anleger betrogen? Razzia gegen Hamburger Firma
BSZ® e. V. Interessengemeinschaft gegründet!
Laut Medienberichten haben Staatsanwaltschaft und Ermittler für organisierte Wirtschaftskriminalität letzte Woche insgesamt elf Wohnungen und Büros von sieben ehemaligen Mitarbeitern der inzwischen insolventen FAF GmbH durchsucht. Sie stellten umfangreiches Aktenmaterial und Computer sicher. Darauf vermuten sie Beweise dafür, dass die Verdächtigen mehr als 900 Anleger aus ganz Deutschland um erhebliche Mengen Geld gebracht haben. Sie hatten die Anlagewilligen davon überzeugt, ihr Geld in diverse Fonds zu investieren. Mit den Einlagen von wohl mehr als 1,8 Millionen Euro sollen widerrechtlich Devisenspekulationen getätigt worden sein. Geschäfte, für die es einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedarf, die es jedoch nicht gab. 550.000 Euro sollen die Beteiligten komplett für sich verbraucht und gar nicht erst angelegt haben. Die Taten spielten sich laut Ermittlern zwischen Ende 2006 und Mitte 2007 ab.
Über das Vermögen der FAF GmbH war bereits am 29.01.2009 das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Hamburg unter dem Az: 67 a IN 563/08 eröffnet worden. Anleger sollten nach Ansicht des Rechtsanwaltes und BSZ® e. V. Vertrauensanwaltes Thorsten G. Janzen aus Hamburg ihre Forderungen unbedingt zur Insolvenztabelle anmelden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass hier sehr kurze Fristen laufen. Die Forderungen der Anleger müssen bis zum 07.04.2009 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Schadensersatzansprüche der Anleger werden von den BSZ® e. V. Vertrauensanwälten hierbei aus verschiedenen Blickwinkeln geprüft werden. Die aktuelle Entwicklung hat den BSZ® e. V. dazu veranlasst, die Interessengemeinschaft " FAF GmbH" zu gründen, um Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Betroffene Anleger können sich für weitere Informationen der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft FAF GmbH anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
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Über das Unternehmen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular