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Wie der Einlagensicherungsfonds versucht, an „Kleingeld“ zu kommen

(openPR) Im Mai 2002 meldete die traditionsreiche Frankfurter Gontard & Metallbank Insolvenz an. Das Geldhaus war einer der größten Spieler am boomenden „Neuen Markt“ gewesen und war nach dessen völligem Zusammenbruch spätestens seit 2001 in argen Nöten. Neben dem großen Emissions- und Investmentgeschäft hatte die Bank aber auch viele grundsolide Kunden, die Teile ihrer Altersvorsorge in langfristigen Inhaberschuldverschreibungen der Gontard & Metallbank zu 4,50 % anlegten. Inhaberschuldverschreibungen sind rechtlich gesehen keine Einlagen und unterliegen deshalb auch keinerlei Einlagensicherung in Deutschland. Als die Insolvenz sich immer mehr abzeichnete, informierten Mitarbeiter der Bank die Kunden, dass es angezeigt oder zumindest möglich sei, die Inhaberschuldverschreibungen zu verkaufen. So verkauften Kunden ihre Inhaberschuldverschreibungen ohne Verlust zu 100 %, freilich ohne zu ahnen, dass die Gontard & Metallbank mangels Kaufnachfrage an der Börse, diese in den sog. Eigenbestand nahm. Dieser Vorgang für sich ist natürlich bereits bemerkenswert, denn kein Kunde hatte einen Anspruch auf Rücknahme der noch lange laufenden Papiere und ein Verkauf über die Börse war faktisch unmöglich, wenn überhaupt nur zu deutlichen Kursabschlägen möglich. Gontard schwächte durch diesen Liquiditätsabfluss ihre Bilanz und stellte offenbar die Interessen ihrer Kunden über den Fortbestand der Bank.



Der spätere Insolvenzverwalter Dr. Klaus Pannen stieß schnell auf den Vorgang, der am Finanzplatz Frankfurt – als Skandal oder auch Husarenstück, je nach Betrachter- bereits die Runde gemacht hatte. Er ermittelte bald nicht nur die Anzahl und Namen der Kunden die Inhaberschuldverschreibungen an die Bank zurückverkauften. Pannen trennte die Kunden auch danach, ob sich diese seinerzeit den Erlös gleich bar auszahlen oder aber bis zur Pleite der Bank auf dem Girokonto stehen ließen, wo er –und hier beginnt die eigentliche Geschichte- nach der Insolvenz vom Einlagensicherungsfonds zu 100 % entschädigt wurde. Der Insolvenzverwalter erklärte gegenüber der Gruppe der Kunden, die die Papiere veräußert und das Geld sich hatten auszahlen lassen die Anfechtung und setzte sich in vielen geführten Gerichtsverfahren überwiegend durch. Die Kunden zahlten die Beträge an den Verwalter zurück und bekamen im Gegenzug ihre Insolvenzquote, die sich mit Zahlung der Abschlussrate auf immerhin stolze 70 % belaufen kann.

Von alledem erfuhr die andere Gruppe der Anleger, die das Geld seinerzeit auf dem Konto ließ und entschädigt wurde nichts, jahrelang. Im Dezember 2008, sechs Jahre nach der Insolvenz, bekamen dann viele dieser Kunden unangenehme Post der internationalen amerikanischen Kanzlei Latham & Watkins, im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Banken, dem Träger des deutschen Einlagensicherungsfonds. Die Großkanzlei fordert in einem vielseitigen Schreiben die entschädigten Gelder zurück und bot einen Nachlaß an, wenn die Anleger innerhalb kürzester Frist den vorbereiteten Vergleich unterzeichnet zurückschicken. Die Rechtmäßigkeit des Anspruchs sei schon vom Landgericht Frankfurt in einem Pilotverfahren geprüft, die Angelegenheit eile sehr, so die Top-Juristen. Viele Anleger ließen sich einschüchtern und akzeptierten die Ihnen schmackhaft gemachten Vergleiche mit dem mageren Angebot von 7 % Nachlass aufgrund der ansonsten angedrohten Klage. Vorschnell, wie sich bald zeigen könnte. Eine Gruppe von Anlegern beauftragte den Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, der nicht nur mit der komplizierten Materie sondern auch mit den seinerzeitigen Vorgängen in der Bank und im Insolvenzverfahren gut vertraut ist mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Schröders Urteil ist eindeutig. „Die Ansprüche sind meines Erachtens seit über einem Jahr verjährt und das musste auch der Einlagensicherungsfonds erkennen, als er die Schreiben verschickte“. Schröder hat mittlerweile eine Besprechung mit den Anwälten des Fonds geführt. Der Einlagensicherungsfonds behauptet weiter, er habe erst 2005 Kenntnis von den Vorgängen um den Rückkauf und der zu Unrecht gezahlten Entschädigung erhalten. Der Rechtsanwalt der Anleger kann dies anhand von schriftlichen Unterlagen aus der Insolvenzakte eindeutig widerlegen zu können. Der Insolvenzverwalter hat 2004 den Gläubigerausschuss umfassend informiert. Im fünfköpfigen Ausschuss mit zwei Personen vertreten, ist der größte Gläubiger der Bank, der Einlagensicherungsfonds. „Wir müssen noch nicht einmal die Kenntnis beweisen, es reicht grob fahrlässige Unkenntnis“, so Schröder. Hatte der Entschädigungsfonds vor 2005 Kenntnis, sind nicht nur die Ansprüche verjährt. Dann, so Schröder, hat man seitens des Fonds die Bürger in die Irre geführt. Wofür? Im Einzelfall für sehr überschaubare Beträge in Höhe von EUR 3.000,00. In Zeiten wie diesen sind aber offensichtlich alle Mittel Recht, 6,7 Millarden EUR benötigt der Sicherungsfonds gerade um 100 sog. Institutionelle Anleger in Sachen Lehman Brothers zu entschädigen. Wer im Wege des Vergleichs bereits gezahlt hat, kann womöglich anfechten und sich das Geld zurückholen, so der Rat von Schröder ggü. dem Nachrichtenmagazin Focus in dessen Ausgabe vom 21. Februar 2009.

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