Bundesarbeitsgericht - Zurechnung des Anwaltsverschuldens bei verspäteter Kündigungsschutzklage
(openPR) Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten an einer verspäteten Erhebung der Kündigungsschutzklage steht in Anwendung des § 85 II ZPO einer verschuldeten Fristversäumnis des Arbeitnehmers gleich.
Will sich ein Arbeitnehmer gegen die Wirksamkeit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses wenden, muss er nach § 4 KSchG innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim ArbG auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist. War er trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage rechtzeitig beim Arbeitsgericht zu erheben, so ist die Klage nach § 5 I KSchG auf seinen – innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zu stellenden – Antrag hin nachträglich zuzulassen. Hat der Arbeitnehmer allerdings die Klage verschuldet verspätet erhoben, so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten an einer verspäteten Klageerhebung steht dabei einer verschuldeten Fristversäumnis des Arbeitnehmers in Anwendung des § 85 II ZPO gleich. Dies hat nunmehr der Zweite Senat des BAG entschieden.
BAG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:Prof. Dr. Christoph Gaudecki
Rechtsanwalt und ordentlicher Professor für Wirtschaftsrecht, Wirtschaftspolitik und Arbeitsrecht
Wirtschaftsberatung - Unternehmensberatung
22085 Hamburg-Uhlenhorst
Am Langenzug 1 a (Außenalster)
Tel.: 040 374 1394-0
Fax: 040 374 1394-10
Über das Unternehmen
Professor Dr. Christoph Gaudecki ist Wirtschaftsjurist aus Hamburg /Berlin.
Er bietet Ihnen eine kompetente Beratung und Kontaktpflege mit dem Schwerpunkt Wirtschaftspolitik, Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Prof. Dr. Gaudecki verfügt über eine fast 20-jährige berufliche Erfahrung im Bereich des nationalen und internationalen Lobbying sowie der Unternehmens- und Verbandserfahrung. Er ist Herausgeber des monatlich erscheinenden "Wirtschafts- und Arbeitsrechtsbriefes", der unter der E-Mail-Anschrift

kostenlos bezogen werden kann.
Zudem ist Prof. Dr. Christoph Gaudecki Ihr Partner für die Organisation und Durchführung anspruchsvoller Schulungen, Präsentationen und Vorträge für Führungskräfte aus Wirtschaft, Industrie, Mittelstand, Wisssenschaft und öffentlicher Verwaltung.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „Bundesarbeitsgericht - Zurechnung des Anwaltsverschuldens bei verspäteter Kündigungsschutzklage“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.