(openPR) BERLIN. Zur Kritik der Verbraucherschutzzentrale an der Preispolitik der Energiekonzerne, erklärt die energiepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun :
Die Klage der Verbraucherschützer über zu hohe Strompreise ist berechtigt, allerdings unterschlägt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) folgende Tatsache: Die hohen Strompreise für Privatkunden sind derzeit durch 41 Prozent steuerliche Lasten verursacht. Sonderkosten aus den Gesetzen für erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, Ökosteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer ergeben diesen hohen Anteil.
Deshalb fordert die FDP seit langem 1. diese Gesetze sind zurück zu nehmen, 2. eine schlanke und effiziente Regulierung des Strommarktes ist einzuführen und 3. mehr Transparenz der Stromrechnungslegung als Voraussetzung für den Preisvergleich und für infolge des Wettbewerb sinkende Preise.
Alle Initiativen der FDP-Bundestagsfraktion in diese Richtung wurden von der rot-grünen Bundesregierung bisher konsequent abgelehnt.










