(openPR) Bei Nichtbeachtung der GDPdU drohen Verzögerungsgelder von 2.500 Euro bis zu 250.000 Euro.
Im Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vom 19. Dezember 2008 wird § 146 der Abgabenordnung (AO) durch einen Absatz 2b dahingehend erweitert, dass Verzögerungsgelder von 2.500 Euro bis 250.000 Euro festgesetzt werden können, wenn der Steuerpflichtige der Aufforderung zur Einräumung des Datenzugriffs, zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt. Ein ebenfalls neuer Absatz 2a erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Verlagerung der elektronischen Buchführung in das außereuropäische Ausland.
Als Marktführer reportbasierender GDPdU-Komplettlösungen können wir berichten, dass das neue Verzögerungsgeld bereits angewandt wird.
Im konkreten Fall wurde ein Verzögerungsgeld für ein deutsches Unternehmen für den Fall angekündigt, dass die digitale Außenprüfung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ermöglicht wird.
Die Änderung der Abgabenordnung finden Sie hier:
Die hsp Handels-Software-Partner GmbH besteht seit 1991 erfolgreich am Markt. Seither entwickeln und vertreiben wir EDV-Programme und Branchen-Software. Dabei steht nicht nur Standard-Anwendungen im Mittelpunkt, sondern das Erstellen individueller Komplettlösungen, die sich an Ihrem spezifischen Anforderungsprofil orientieren. Wir verkaufen und realisieren ganzheitliche Lösungen, die nahtlos in die bestehende Organisation integriert und von uns über den gesamten Lebenszyklus betreut werden.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit in den ersten Jahren war die Unterstützung der Kunden in den Warenwirtschaften von collection software, später von Prohandel und der Finanzbuchhaltung B&P.
Die Richtlinien der GDPdU, die in Deutschland 2001 diskutiert wurden, machten eine Datenarchvierungslösung erforderlich, die an bestehende Systeme angebunden werden konnte. Opti.List war geboren. Die erste Version von Opti.List zur Realisierung der GDPdU für die eigenen Kunden wurde im Jahr 2002 fertig gestellt. Weitere Kunden mit unterschiedlichen IT-Systemen bekundeten ihr Interesse, so dass Opti.List ständig weiter entwickelt wurde.
Mit der Eigenentwicklung Opti.List ist hsp Marktführer im Bereich der reportbasierten GDPdU-Komplettlösungen (Datenarchivierungs-Software).
Die neueste Entwicklung ist Opti.Dat - die Analysesoftware für Wirtschaftsprüfer uns Steuerberater. Opti.Dat simuliert Betriebsprüfungen und erstellt Reports aus den Drucklisten.
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Vorwurf der Steuerhinterziehung im Keim ersticken: Die hsp Handels-Software-Partner GmbH ergänzt ihre Taxonomie-Software Opti.Tax (https://www.hsp-software.de/produkte/opti-tax/) mit einem Tax Compliance Management System (TCMS). Entwickelt wurde das neue Modul in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Gruppe W+ST. Mit dem neuen Highlight in Opti.Tax sind Berater und Unternehmen in der Lage, optimale orga…
Mit der Version 20.2 ihrer Taxonomie-Software Opti.Tax stellt die hsp Handels-Software-Partner GmbH neue Features zur Verfügung, damit Nutzer noch schneller und effizienter arbeiten können.
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… fehlt eine wichtige Voraussetzung der GDPdU: die Verknüpfungsmöglichkeit. In jedem Fall gilt seit 1.1.2009 folgendes Verzögerungsgeld:http://www.elektronische-steuerpruefung.de/rechtsgrund/jahressteuergesetz-2009.htm
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Mit dem Tagungspunkt „Erfahrungsaustausch Betriebsprüfung“ stellen sich mittelständische Unternehmen vor, die bereits eine digitale Betriebsprüfung …
Das Verzögerungsgeld, nach § 146 Abs. 2b AO, ist eine neue Sanktionsmöglichkeit der Finanzbehörden. Mit Wirkung vom 25. Dezember 2008 als steuerliche Nebenleistung eingeführt, ist es in der Abgabenordnung (AO) geregelt und kann mit dem sogenannten Verspätungszuschlag verglichen werden. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 3. Februar 2010, …
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