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Verzögerungsgeld GDPdU wird umgesetzt

03.02.200911:57 UhrIT, New Media & Software
Bild: Verzögerungsgeld GDPdU wird umgesetzt

(openPR) Bei Nichtbeachtung der GDPdU drohen Verzögerungsgelder von 2.500 Euro bis zu 250.000 Euro.

Im Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vom 19. Dezember 2008 wird § 146 der Abgabenordnung (AO) durch einen Absatz 2b dahingehend erweitert, dass Verzögerungsgelder von 2.500 Euro bis 250.000 Euro festgesetzt werden können, wenn der Steuerpflichtige der Aufforderung zur Einräumung des Datenzugriffs, zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt. Ein ebenfalls neuer Absatz 2a erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Verlagerung der elektronischen Buchführung in das außereuropäische Ausland.

Als Marktführer reportbasierender GDPdU-Komplettlösungen können wir berichten, dass das neue Verzögerungsgeld bereits angewandt wird.
Im konkreten Fall wurde ein Verzögerungsgeld für ein deutsches Unternehmen für den Fall angekündigt, dass die digitale Außenprüfung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ermöglicht wird.
Die Änderung der Abgabenordnung finden Sie hier:

http://www.elektronische-steuerpruefung.de/rechtsgrund/jahressteuergesetz-2009.htm

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