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Wende in den Verfahren von K & K Logistics - Ed Hardy Abmahnung Markenrecht

29.01.200917:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Firma K & K Logistics verliert vor dem Landgericht Düsseldorf Markenverletzungsprozess gegen den Importeur der sogenannten "Portugal"-Ware!

Die Thematik ist hinreichend bekannt und wurde auch bereits in den Medien vielfach diskutiert: Die Firma K & K Logistics, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Winterstein & Partner in Frankfurt ist bekannt dafür, dass sie sowohl gewerbliche Vertreiber von Ed Hardy-Textilien wie auch private Ebay-Verkäufer in großem Umfang abmahnen lässt wegen vermeintlicher Markenrechts- bzw. Urheberrechtsverstöße. In diesen standartisierten Schreiben gibt K & K an, Lizenznehmer der Marken "Don Ed Hardy" bzw. "Ed Hardy" zu sein und erhebt den Vorwurf, es würden nichtauthorisierte Ed Hardy T-Shirts, mithin Fälschungen verkauft. Der Abgemahnte wird dann in üblicher Form zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungs-Verpflichtungserklärung aufgefordert und gleichzeitig aufgefordert, Kostenrechnungen nach einem Gegenstandswert von mindestens 50.000,00 €, meistens aber deutlich höher (150.000,00 €) zu begleichen unter Androhung entsprechender gerichtlicher Schritte.



Eine Vielzahl der so abgemahnten geben daraufhin auch - weil sie gerichtlichen Ärger vermeiden wollen - entsprechende Unterlassungs-Verpflichtungserklärungen ab und suchen außergerichtliche Regelungen hinsichtlich einer Kostenreduzierung. Reagiert der Betroffene nicht auf die entsprechende Abmahnung, so muss er mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme, in aller Regel per einstweiliger Verfügung rechnen. Als - dürftigen - Beweis für die angebliche Fälschung fügen die Rechtsanwälte der Firma K & K in aller Regel ein entsprechendes "Fälschungsgutachten" von Herrn Vincent Audigier bei, aus dem sich, soweit es um sogenannte Ware aus der Portugalproduktion geht, dann ergeben soll, dass die Firma Ed Hardy zwar in Portugal hat produzieren lassen, diese oder jene Logos hiervon aber nicht betroffen waren.

Das Landgericht Düsseldorf hat nunmehr diesem Treiben eine Absage erteilt. In einem Klageverfahren gegen den Importeur der sogenannten "Portugal"-Ware, über den ein großer Teil der in der BRD vertriebenen Ed Hardy Shirts importiert wurde, hat das Landgericht die Klage der Firma K & K abgewiesen.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass K & K auch nicht ansatzweise den Fälschungsvorwurf konkretisiert hat und die Vorlage des Fälschungsgutachtens die Anforderungen an einen hinreichend konkreten Sachvortrag nicht erfüllt. Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf fehlt insoweit jeglicher Vortrag zu den einzelnen Fälschungsmerkmalen. Auch hat K & K weder Produktionsverträge mit dem portugiesischen Produzenten vorgelegt noch dargetan, in welchem Zeitraum welche Originalartikel mit welchen einzelnen Designs, Ausführungen und Motiven in Portugal produziert und in den Verkehr gebracht worden sind. Das Gericht führt weiter aus, dass K & K darlegungs- und beweisbelastet dafür ist, dass es sich bei den in Rede stehenden Ed Hardy T-Shirts um Fälschungen handelt. Das Gericht verweist insoweit ergänzend auf die Entscheidung des BGH - stüssy II.

Auch das Landgericht Bielefeld hat sich dieser Auffassung angeschlossen und eine entsprechende Klage gegen einen Vertreiber von sogenannter "Portugal"-Ware abgewiesen.

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