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Höhere Bußgelder erweitern Verhandlungsspielraum

29.01.200909:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Dass die Politik höhere Bußgelder bei Verkehrsverstößen als probates Mittel sieht, die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, ist den meisten Verkehrsteilnehmern seit einigen Wochen bekannt, denn es stehen massive Erhöhungen der Regelbußgeldsätze an. Dabei werden einige wichtige Neuerungen von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Nicht nur die Regelsätze für einzelne Verkehrsverstöße sind erhöht worden, auch der Bußgeldrahmen wurde angehoben. Darauf macht das Internetportal straffrei-mobil aufmerksam.



So kann die Geldbuße für einen Verkehrsverstoß künftig auf bis zu 1.000 € erhöht werden. Bisher konnte man für einen fahrlässig begangenen Verstoß maximal mit 500 € belangt werden. Wer eine Tat vorsätzlich begeht, sieht sich nun sogar einer Bußgeldgrenze von 2.000 € gegenüber. In einem solchen Fall ist fortan eine Anhebung des Regelsatzes um das Doppelte festgeschrieben. Bei Promillefahrten oder Fahrten unter Drogenweinwirkung ist der Bußgeldrahmen sogar auf 3.000 € erhöht worden. Die deutliche Anhebung des Bußgeldrahmens ist für betroffene Autofahrer nicht nur negativ zu sehen. Denjenigen, die sich gegen ein drohendes Fahrverbot zur Wehr setzen wollen, verschafft sie zusätzlichen Spielraum, durch das Angebot einer kräftig erhöhten Geldbuße das Fahrverbot abzuwenden.

Wenig beachtet wird dem Portal straffrei-mobil zufolge außerdem, dass mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes der Bereich der vorsätzlich zu begehenden Taten neu geordnet wurde: Hierzu zählen künftig auch das Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke und das Durchführen illegaler Kfz-Rennen. Für das Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke drohen einem Kraftfahrzeugführer jetzt 700 € Geldbuße statt zuvor 450 €. Hinzu kommen drei Monate Fahrverbot. Und ein Fußgänger muss in diesem Fall mit einem Bußgeld von 350 € rechnen. Illegale Rennen stellt der neue Bußgeldkatalog mit 400 € für Teilnehmer (bisher 150 €) und 500 € für Veranstalter (bisher 200 €) unter Buße. Eine Erhöhung, die deutlich über die anderen massiven Erhöhungen hinausgeht. So wurden die Geldbußen für Alkohol- und Drogentatbestände „lediglich“ verdoppelt.

Betroffen sein wird von den Bußgelderhöhungen die breite Masse der Autofahrer. Denn neben den bereits erwähnten Sonderfällen treffen die Erhöhungen alle, die zu schnell fahren, eine rote Ampel übersehen, zu dicht auffahren oder trotz des Genusses von Alkohol oder der Einnahme von Drogen mit ihrem eigenen Verkehrsmittel unterwegs sind. Wen ab Februar 2009 welches Bußgeld erwartet, zeigt im Detail das Web-Portal straffrei-mobil. Dort sind im Punktekatalog die bisherigen und die künftigen Bußgeldsätze einschließlich der damit einhergehenden Punkte hinterlegt, sodass sich die Nutzer detailliert über ihre spezielle Situation informieren können.
Infos: www.straffrei-mobil.de

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