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Landgericht München I erlässt einstweilige Verfügung gegen Arztbewertungsportal DocInsider.de

27.01.200911:15 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) DocInsider.de droht Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft für DocInsider-Geschäftsführer von bis zu sechs Monaten

München, 27. Januar 2009. Das Landgericht München I hat eine einstweilige Verfügung gegen das Arztbewertungsportal DocInsider.de erlassen. Der Firma DocInsider.de droht nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder dem Geschäftsführer Ingo Horak eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Vorgegangen war das Arztbewertungsportal jameda.de, an dem die FOCUS Magazin Verlag GmbH (FOCUS, FOCUS-MONEY) mit 19 Prozent beteiligt ist (Aktenzeichen: 33 O 22961/08).

Das Landgericht untersagt dem Arztbewertungsportal DocInsider, Zahlen für Arztbewertungen durch Patienten anzugeben, soweit darin Bewertungen einbezogen werden, die mit einer umstrittenen Klickfunktion gewonnen wurden. Diese Funktion war so ausgestaltet, dass die Nutzer einfach mit einem einzigen Mausklick Punkte für einen Arzt vergeben konnten, ohne vorher klar und verständlich darauf hingewiesen worden zu sein, dass schon durch einen solchen Mausklick eine Bewertung des betreffenden Arztes abgegeben werden würde. DocInsider bietet nach der Auseinandersetzung mit jameda.de diese Funktion inzwischen nicht mehr an, wollte aber auf die so in der Vergangenheit erzielten Bewertungen nicht verzichten. Das Portal kann gegen die Verfügung vorgehen, muss sich aber einstweilen daran halten.

"Wir gehen davon aus, dass mindestens 60.000 Bewertungen, die Docinsider für sich in Anspruch nimmt, auf dieser irreführenden Funktion basieren und dass der weitaus überwiegende Teil davon unbewusst oder irrtümlich abgegeben wurde. Uns geht es um eine fairen Konkurrenzkampf zwischen Bewertungsportalen, der nicht dadurch beeinträchtigt werden darf, dass sich ein Wettbewerber mit einer riesigen Zahl von Scheinbewertungen einen Vorsprung verschafft", kommentiert Jameda-Geschäftsführer Markus Reif die gerichtliche Entscheidung.

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