(openPR) Hamburg, 21. September 2009 - Laut einer aktuellen Studie ist das Arztbewertungsportal DocInsider.de unter den Top 100 der deutschen Startups vertreten. Das Personensuchportal Yasni hat die Studie zur „Entwicklung der Top 100 der deutschen Startups zwischen 2008 und 2009´´ erstellt. Die Auswertung vergleicht den weltweiten Alexa-Rank 2008 mit der aktuellen weltweiten Positionierung mit Stand vom 03.09.2009 und gibt die Differenz in der Platzierung an.
Ergebnis: DocInsider.de ist von Platz 84 auf Platz 70 vorgerückt. Zielführend bei der Studie waren Fragen zu Nachhaltigkeit, funktionierendem Geschäftsmodell, Medienecho und Nutzungszahlen. DocInsider sieht sich hierdurch in Bezug auf Nutzungszahlen und Geschäftsmodell bestätigt.
Seit Mai 2009 kooperiert DocInsider mit der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK), die die bewährte Arztsuche und Arztbewertung von DocInsider auf ihrem Portal eingebunden hat. Die SBK hat damit ihr Online-Angebot erheblich erweitert – SBK-Versicherte können jetzt direkt über das Portal unter www.sbk.org/arztsuche bequem auf die DocInsider Arztsuche zugreifen. Die Bewertung und Weiterempfehlung von Ärzten und Gesundheitsdienstleistern wird per Weiterleitung auf dem Portal von DocInsider.de vorgenommen.
Das Patientenfeedback und besonders die persönlichen Erfahrungsberichte anderer Patienten auf DocInsider.de sind bei der Wahl des richtigen Arztes für die SBK-Versicherten eine äußerst wertvolle Information. Dr. Beatrix Grohn, Fachexpertin für das Versorgungswesen bei der SBK: „Gerne fragt man zunächst nach Empfehlungen von Verwandten, Bekannten oder Kollegen. Doch was tun, wenn man auf solche Erfahrungen nicht zurückgreifen kann? Für internetaffine Kunden haben wir daher die Arztsuche als Online-Angebot eingeführt.“
„Die SBK hat das deutschlandweit führende Portal für die Arztsuche und -empfehlung identifiziert und DocInsider als Kooperationspartner ausgewählt“, sagt Geschäftsführer Ingo Horak. „Die Kooperation zeigt, dass unsere qualitativ hochwertige Arztsuche ein idealer Online-Partner für Krankenkassen ist.“







