(openPR) 22. Dezember 2003 - Hessisches Umweltministerium erteilt Zustimmung für konventionelle Nutzung des ehemaligen es der Siemens AG Betriebsteil Uranverarbeitung in Hanau
Das Hessische Umweltministerium hat jetzt der Siemens AG eine Zustimmung zur Entlassung der Heizung/Kesselhaus mit Kamin und des Heizöltanklagers aus dem Anwendungsbereich des Atomgesetzes erteilt. Diese Gebäude können somit konventionell weiterverwendet werden. Des Weiteren wurde das derzeit bebaute Areal aus dem Anwendungsbereich des Atom- und Strahlenschutzrechtes zur zukünftigen Nutzung als Industriegelände und zu Wohnzwecken freigegeben.
Der Betriebsteil Uranverarbeitung wird seit 1999 zurück gebaut. Ziel der gesamten Maßnahmen ist die Entlassung des Anlagengeländes aus dem Anwendungsbereich des Atomgesetzes. Nachdem bereits fast alle Gebäude abgerissen wurden, werden gegenwärtig Kontaminationen des Erdreiches durch Sanierung beseitigt. Die Sanierungsgrenzwerte wurden auf der Grundlage des 10 µSv Konzeptes (eine zu vernachlässigende Strahlenbelastung, auf die man sich bundesweit geeinigt hat) ermittelt, und in der dritten Teilgenehmigung nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz festgelegt. Die Geringfügigkeit wird in Deutschland entsprechend dem Internationalen Stand der Wissenschaft dann bejaht, wenn für Personen, die aus der Verwendung/Verwertung des freigegebenen Reststoffs herrührende effektive Dosis in der Größenordnung von einigen 10 µSv im Jahr oder darunter liegt. Mit dieser Genehmigung wurde auch festgelegt, dass die Entlassung einzelner Bauwerke oder Flächen möglich ist. An den Gebäuden wurden Beweissicherungsmessungen mit den Freigabewerten der neuen Strahlenschutzverordnung durchgeführt. Die Prüfungen haben gezeigt, dass die Freigabewerte eingehalten sind. Damit lagen die Voraussetzungen für die Entlassung der Gebäude aus dem Anwendungsbereich
des Atomgesetzes und deren konventionellen Weiterverwendung vor.
Das Gelände wurde vor der Bebauung mit den Gebäuden als Freilager für UF6-Zylinder (Uranhexafluorid /Ausgangsstoff zur Brennelementeherstellung) genutzt. Vor Errichtung der Gebäude wurde das Gelände auf eine mittlere Gesamtaktivität von 0,15 Becquerel/g (Bq/g) saniert. Dieser Wert liegt deutlich unterhalb des maximal zulässigen Liegenlassenwertes (Liegenlassen/ Wert für die am Standort verbleibende Restaktivität) von 0,5 Bq/g gemäß den erteilten atomrechtlichen Genehmigungen.
