(openPR) Eine psychisch kranke Mutter verabreichte ihrem Kind jahrelang die eigenen Medikamente. Inzwischen erwachsen, stellte die junge Frau einen Antrag auf Opferentschädigung wegen Kindesmisshandlung und daraus resultierender gesundheitlicher Schäden. Das Versorgungsamt Stuttgart lehnte den Antrag ab.
Grund für die Ablehnung war, dass die Mutter der Betroffenen angab, zum Wohle ihres Kindes gehandelt zu haben.
Diese Begründung ist für den Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) nicht nachvollziehbar.
Es handelt sich um eine systematische, vorsätzliche Vergiftung eines Kindes mit dem Neuroleptikum Haloperidol. Dieses Medikament darf nur unter ärztlicher Verordnung und Aufsicht abgegeben werden. Die Mutter besaß keine ärztliche Qualifikation, die sie dazu berechtigte, eigene, ihr verschriebene Medikamente ihrem Kind zu verabreichen. Die Geschädigte erlitt ein jahrelanges Martyrium.
Da nach dem Opferentschädigungsgesetz Leistungen auch dann gewährt werden, wenn der Angreifer schuldunfähig ist oder in der irrtümlichen Annahme eines Rechtfertigungsgrundes handelt, sieht der BPE die Voraussetzungen für eine Opferentschädigung gegeben.








