(openPR) Sozialministerium muss Patienten zu ihrem Recht verhelfen
26.02.2004 - Die DAK begrüßt die Entscheidung der bayerischen Sozialministerin, einen staatlichen Beauftragen an die Spitze der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) zu setzen. Die KZV Bayern habe als Körperschaft öffentlichen Rechts dafür zu sorgen, dass geltende Gesetze und Verträge in ihrem Bereich ordnungsgemäß umgesetzt werden. In Bayern weigern sich aber immer mehr Zahnärzte und Kieferorthopäden, gesetzlich versicherte Patienten über die Krankenversichertenkarte zu behandeln. Sie drängen Patienten dazu, von ihrem neuen Recht auf Kostenerstattung Gebrauch zu machen, um ihnen Kassenleistungen privat in Rechnung stellen zu können. In der Regel berechnen die Zahnärzte für die gleiche Leistung dann mehr als das Doppelte. Die Differenz zahlt der Patient. Hinzu kommt, dass die Versicherten die Kostenerstattung nur für alle ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen wählen können. Kostenerstattung nur beim Zahnarzt ist seit Beginn des Jahres nicht mehr möglich.
Der DAK liegen zahlreiche Beschwerden von Versicherten vor, die von ihren Zahnärzten mit haarsträubenden Argumenten verunsichert wurden. So können die Krankenkassen angeblich die medizinische Versorgung nicht mehr sicher stellen. Auch seien viele Leistungen der Gesundheitsreform zum Opfer gefallen und würden von den Kassen nicht mehr gezahlt. Die KZV Bayern hat die Zahnmediziner in diesem rechtswidrigem Verhalten unterstützt.
Die DAK stellt sich entschieden gegen diese falschen Behauptungen und bewertet das Verhalten der Zahnärzte als Vertragsbruch. Auch in anderen Bundesländern verfolgen die Zahnärzte ähnliche Strategien. Bundesweit laufen deswegen bereits mehrere Disziplinarverfahren gegen Zahnärzte und Kieferorthopäden. Die betroffenen Zahnmediziner müssen mit dem Entzug ihrer Kassenzulassung rechnen.











