(openPR) Dresden, 23.10.02 - Bei hochwassergeschädigten Ölheizungsanlagen sollte aus ökologischen Gründen vorrangig eine Umstellung auf Gas oder erneuerbare Energieträger angestrebt werden. Darauf macht das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium aufmerksam. Nach dem Förderprogramm des Innenministeriums zur Behebung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden sind zum Beispiel Anlagen mit Gas-Brennwerttechnik, Klein-Blockheizkraftwerke (mit Ausnahme ölbetriebener) und biomassegefeuerte Heizungsanlagen förderbar. Anträge sind bei den Gemeinden, den Wohnungsbauförderstellen und der Sächsischen Aufbaubank erhältlich.
Sollten dennoch Heizölanlagen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten neu installiert oder saniert werden, sind besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten. Tanks müssen so befestigt werden, dass sie im Falle einer Überschwemmung nicht aufschwimmen oder ihre Lage verändern können. Außerdem müssen besonders robuste Behälter eingesetzt werden. Eine mechanische Beschädigung, beispielsweise durch Wasserdruck, soll damit ausgeschlossen werden.
Das Ministerium weist darauf hin, dass der hochwassersichere Umbau (Nachrüstung oder Neuerrichtung) von Heizölanlagen durch anerkannte Fachbetriebe nach Wasserrecht vorgenommen und durch zugelassene Sachverständige geprüft werden müssen. Weitere Auskünfte dazu erteilen die Unteren Wasserbehörden (bei den Landratsämtern oder kreisfreien Städten). Die Adressen der Sachverständigen sind abrufbar im Internet unter www.umwelt.sachsen.de/lfug
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