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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen mit wS

18.10.201909:33 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen mit wS
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(openPR) „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen mit wS (ehem. HBV- und LAU-Anlagen) - Gesetzliche Anforderungen der neuen AwSV“ lautet der Titel eines Seminars, das am 15. Oktober 2020 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.



Aus den bisherigen 16 Verwaltungsvorschriften für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) entsteht eine Bundesverordnung, die das jahrelange verwirrende Tauziehen um eine einheitliche Regelung beendet.

Im Januar 2012 wurde der Referentenentwurf für die neue Verordnung über „Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ veröffentlicht und beteiligten Ministerien zur Stellungnahme vorgelegt.

Deren Stellungnahmen sind weitgehend eingegangen, die Endbearbeitung im Umweltministerium läuft.

Nach der Notifizierung in Brüssel ist Anfang 2013 mit der Einführung zu rechnen. Damit wird die verwirrende Vielfalt von Vorschriften für „VAwS-Anlagen“ nun endlich auf eine bundesweite Basis gestellt.

Den aktuellen Sachstand zeigt dies Seminar den Beteiligten auf, erläutert die entscheidenden Veränderungen für solche Anlagen in den Ländern und erklärt die Grundlagen zur Beurteilung von wassergefährdenden Stoffen, Wassergefährdungsklassen, Kennzeichnung nach GHS-System, der Einfluss von Menge und Art der Stoffe und technische Anforderungen durch ergänzende Vorschriften.

Zur Hilfestellung für die Anlagenbeurteilung und Dokumentation (z.B. Bestandsaufnahme, Betriebsanweisung, Anlagenkataster und Prüfung) werden Unterlagen bereitgestellt und Quellen aufgezeigt.

An prägnanten Beispielen wird die Vorgehensweise diskutiert.

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter und technische Leiter von Industrie- und Fachbetrieben, Abwasser- und Abfallanlagen, von Wasser-, Bau- und Umweltbehörden, Gewässerschutzbeauftragte, Gutachter und Ingenieure.

PROGRAMM

09.30 Uhr Die neuen Rechtsgrundlagen für wassergefährdende Stoffe und Anlagen für wS

- Bund (Wasserhaushaltsgesetz, AwSV, …)

- Länder (LWG, Anpassung alter Regelungen)

10.30 Uhr Kaffeepause

10.45 Uhr Die neue AwSV

- Wie ist die neue AwSV aufgebaut und was wird geregelt, wie wird das begründet

- Neu gegen alt: was ändert sich gegen die VAwS

- Verschärfungen und Veränderungen durch die neuen Vorschriften für die Bundesländer

- Zu erwartende Einsprüche und Veränderungen

- Prüfpflichten für Heizölanlagen

- Jauche, Gülle, Silagesäfte – nun auch mit dabei

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Bestandsaufnahme und Beurteilung von Anlagen

- Erfassung der Anlagen/-teile entsprechend ihrer Funktion (R und ehem. LAU/ HBV)

- Bodenaufbau

- Technische Ausstattung /technische Schutzvorkehrungen und Rückhaltemöglichkeiten (z.B. Auffangwannen)

- Ermittlung der Wassergefährdungsklassen und Einstufungen

- Ausweisung möglicher zentraler Sammelstellen

- Festlegung der notwendigen organisatorischen und infrastrukturellen Maßnahmen

- Darstellung des Sicherheitskonzeptes zur Erfüllung der Anforderungen

14.30 Uhr Aufbau von Dokumentationen und Verfolgung von Prüfungen

- Dokumentation von Bestandsaufnahme und Beurteilung

- Beispiel Betriebsanweisung Beispiel Anlagenkataster

- Verfolgung von Prüfungen

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Löschwasserrückhaltung

- Anforderungen gemäß Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL)

- Ausnahmen

- Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen

- Dichtheitskontrollen und Instandhaltung von Abwassernetzen

15.45 Uhr Falldiskussionen und Aussprache

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung


Teilnahmegebühr: 299€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://iwu-ev.de/pdf/W201015.pdf

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