Schuldenerleichterungen für Jordanien
(openPR) Am 22. Oktober 2002 wurde in Berlin das VI. Umschuldungsabkommen zwischen dem Haschemitischen Königreich Jordanien und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Das Abkommen regelt die Rückzahlungsbedingungen für rd. 97 Mio. Euro (davon rd. 85,5 Mio. Euro aus Krediten der Entwicklungshilfe und 11,5 Mio. Euro aus Forderungen des Bundes und deutscher Exporteure bzw. Banken aus bundesgedeckten Handelsgeschäften).
Grundlage der Umschuldung ist die erfolgreiche Implementierung des zwischen IWF und Jordanien vereinbarten wirtschaftspolitischen Reformprogramms und die am 10. Juli 2002 abgeschlossene multilaterale Vereinbarung im Pariser Club, die eine abschließende Regelung der bilateralen Auslandsschulden Jordaniens vorsieht.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Mit dem nun unterzeichneten bilateralen Abkommen erhält Jordanien die Möglichkeit, die Schulden erst langfristig zu begleichen - für Kredite aus Entwicklungshilfe von 2014 bis 2023 und für Handelsforderungen von 2007 bis 2021. Das Abkommen leistet damit einen wichtigen Beitrag zur endgültigen Bewältigung der Schuldenlast Jordaniens und unterstützt den wirtschaftlichen Reformprozess im Lande.
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Das Umschuldungsabkommen wurde auf jordanischer Seite von Finanzminister Dr. Michel Marto und auf deutscher Seite von Staatssekretär im Auswärtigen Amt Jürgen Chrobog und Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Caio Koch-Weser unterzeichnet.
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