(openPR) Ob das Jahr 2008 bis dato ein zufrieden stellendes war, mag ein Jeder für selbst entscheiden, haben sich doch im Laufe des Jahres mehrere Debatten drastisch verschärft und ein Ende ist nicht in Sicht.
Auch wir vom IQB waren bemüht, Position im Pflegerecht zu beziehen und uns so manchen Groll von Kollegen, Pflegemitarbeitern und Verbandvertretern zugezogen.
Nun – ich persönlich werde das freilich „aushalten“, mal ganz abgesehen davon, dass ohnehin die Diskussion etwas „vitaler“ zu führen ist, da auf uns „schwere Zeiten“ zukommen.
Bei allem gebotenen Respekt hat es manchmal Mühe gekostet, hier am Schreibtisch sitzend nicht zum Telefonhörer zu greifen, um nachzufragen, ob dies „wirklich alles ernst gemeint sei“, was der interessierte Bürger dort in etlichen Beiträgen nachlesen kann, offenbart sich doch in den Beiträgen ein überaus seltsames Grundrechtsverständnis, dass sich jedenfalls mir persönlich nicht auf den ersten und - was eigentlich noch entscheidender ist – auch nicht auf den zweiten und dritten Blick erschließt, kommen doch durchaus namhafte Autoren in einer gewichtigen Rechtsfrage ganz ohne eine verfassungsrechtliche Argumentation aus.
Da hat sich denn schon mal in einer stillen Stunde der Verdacht eingestellt, als befinden sich in dem aktuellen Wertediskurs doch vermehrt Sendboten einer wertkonservativen Kultur (von Rechtskultur mag ich hier nicht sprechen wollen) auf einer Mission, die ihresgleichen sucht.
Natürlich – und dies wäre unredlich, zu verschweigen – befinden sich doch einige Rechtswissenschaftler in bester Gesellschaft mit weiteren honorigen und renommierten Wissenschaftlern aus den verschiedensten Disziplinen und alle singen das „hohe Lied“ einer palliativmedizinischen Ethik, das mittlerweile in dem Diskurs geradezu „Kultstatus“ erreicht hat: es reicht offensichtlich zu, sich auf die Palliativmedizin und den Hospizgedanken zu beziehen, um so in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken zu können, als sei damit das „Sterben in Würde“ in unserer Gesellschaft gleichsam garantiert.
Leider wird dabei häufig übersehen, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht „etwa mehr“ beinhaltet, als uns die Autoren einer neuen paternalistischen (Medizin)Ethik zu konzedieren bereit sind. Schwere Geschütze werden aufgefahren, wie sogleich darzulegen sein wird.
Die Patientenverfügung „zerstöre den Hospizgedanken“; diejenigen Patienten, die da meinen, eine Patientenverfügung verfassen zu wollen, werden als „egozentrische Individualisten“ gebrandmarkt und nicht zuletzt wird ernsthaft behauptet, dass derjenige, der eine Patientenverfügung verfasst hat, letztlich den Ausbau der Palliativforschung zumindest verhindere.
Bei solchen Argumenten kommt es freilich nicht mehr darauf an, dass in aller Regel die Ethiker, Juristen und Theologen, die sich dieser Mission besonders verpflichtet fühlen, es nicht für notwendig erachten, sich ein wenig (mehr) Verfassungsdogmatik zuzumuten, denn die Mission darf bis zum „Ende“ (mag es auch für den aufgeklärten und autonomen Patienten ein bitteres sein) nicht gefährdet werden: die Restaurierung höhere sittlicher Werte, die selbstredend mit der „Heiligkeit des Lebens“ gleichgesetzt werden können und sollen.
Das „Ethik-Kartell“ ist geschmiedet und das verbindende Element in Gestalt der Zentraldogmen der Katholischen Kirche scheint dauerhaft ein Garant für die ethische und moralische Kontinuität zu sein – der Naturrechtsgedanke erlebt ebenso eine Renaissance wie vielleicht die Verlautbarungen der Glaubenskongregation der Katholische Kirche, die früher einmal Inquisition hieß. Garant deshalb, weil der Absolutheitsanspruch in Gestalt der hier auf Erden verkündeten „Wahrheit“ unumstößlich ist – aller Säkularisierung zum Trotz.
Der Chor der Glückseligen und Wissenden stimmt also einen ethischen Lobgesang an und in der Tat könnte der Eindruck erwecken, als stehe auf jedem Schreibtisch der Missionare die berühmte „transzendente Glaskugel“, in die nur hineinzuschauen ist, um ein wenig Orientierung in einem höchst bedeutsamen Wertediskurs zu erlangen, um so missliebige Töne nicht produzieren zu müssen. Der Blick – mag es auch zunächst ein verstohlener sein – in einen Grundrechtskommentar oder in die Rechtsprechung etwa des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts wird vermieden, weil so der Missionar sich der begründeten Gefahr aussetzen würde, mit (Rechts)Meinungen konfrontiert zu werden, die nun so ganz und gar nicht in das (christliche) Weltbild mit dem dazugehörigen christlichen Menschenbild passen. Da macht es doch mehr Sinn, erst gar nicht den Kommentar aufzuschlagen und vielmehr phantasie- und zuweilen kunstvoll auf der Klaviatur einer Ethik zu spielen, um so ein harmonisches Gesamtwerk „abliefern“ zu können, in dem wir alle dazu aufgerufen werden, ggf. das „Leid“ anzunehmen – man/frau könnte auch meinen, das „Joch“ zu tragen. Der „Kelch“, der uns gleichsam gereicht wird, darf und wird nicht an uns vorübergehen und neben der „liebenden Hand“, die sich uns beim Abschied in die verheißene Welt entgegengestreckt wird, haben wir auf die Palliativmedizin zu vertrauen und zu hoffen, auch wenn wir dies nicht wollen. Es erscheint sittlich nicht annehmbar, dass palliativmedizinische Angebot auszuschlagen, obgleich wir doch nach der gesicherten Rechtsprechung nicht ganz unbedeutender Gerichte das Recht haben, eine auch noch so sinnvolle Behandlung abzulehnen. Zugegeben – hierbei handelt es sich um ganz irdische staatliche Gerichte – und nicht um das „Gericht am jüngsten Tag“ – aber mit Verlaub: wird dadurch die Bedeutung der staatlichen Gerichte geschmälert?
Es ist für mich keine Frage: das Patientenverfügungsgesetz muss her, damit wir nicht kollektiven Wertvorstellungen „geopfert werden“, die nun rein gar nichts mit unserem individuellen Sterbewillen gemein haben.
Lutz Barth













