(openPR) Frankfurt am Main, 30. Dezember 2003 - Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist hierbei der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Da der marginale Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30. Dezember 2003 2,02 % beträgt, ist er seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2003 um 0,08 Prozent gefallen (der marginale Zinssatz für die letzte Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2003 hat 2,10 % betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2004 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1,14 %.
Die neuen Sätze werden in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 6. Januar 2004 (Nr. 2) bekannt gegeben.
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