(openPR) 1.377 Schülerinnen und Schüler brauchen Unterstützung im Schulalltag. Brauner fordert Vereinfachung des Antragsverfahrens für Schulhelferstunden und angemessene Bewilligungszeiträume
Der anstehende Jahreswechsel dürfte etlichen Schulleitern Kopfzerbrechen bereitet haben. Läuft doch am 31.12.2008 in vielen Fällen die Bewilligung der zugewiesenen Schulhelferstunden ab. Wie der Berliner Senat auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Matthias Brauner nun mitteilte, werden die „befristeten Maßnahmen“ ohne erneute Beantragung bis zum Schuljahresende verlängert, wenn die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin gegeben sind.
„Die Schulen haben bereits im Sommer umfangreiche Unterlagen zum Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen für die 1.377 betroffenen Schülerinnen und Schüler eingereicht. Doch obwohl in vielen Fällen der Umfang der eingereichten Anträge sogar fast 20 Seiten - mit mehreren ärztlichen Attests und Gutachten - umfasst, wurde den Anträgen nicht oder nur zu einem geringen Teil entsprochen. Von 15.379 beantragten Schulhelferstunden wurden lediglich 9.856 Stunden genehmigt. Das bedeutet, dass jede dritte Stunde nicht bewilligt wird! Zum Teil wird den Schulen noch nicht einmal mitgeteilt, welche Anspruchsvoraussetzungen fehlen! Ich fordere daher ein deutlich einfacheres und transparenteres Antrags- und Bewilligungsverfahren. Schulhelferstunden sollten künftig nur noch schuljahresweise bewilligt werden“, so Matthias Brauner.
Für viele Schulen bedeutet die geringe Schulhelferstundenzahl die Nicht-Beschulbarkeit einzelner Schüler. So wurden zum Beispiel an der Spandauer Schule am Gartenfeld von 360 beantragten Stunden lediglich 125 Stunden – also nur jede dritte Schulhelferstunde - genehmigt. Auch an anderen Schulen wie der Wedding-Grundschule oder der Pankower Klecks-Grundschule dürfte es ähnlich aussehen: Während an der Wedding-Grundschule noch 60 von 123 Stunden genehmigt wurden, ist an der Klecks-Grundschule keine der 60 beantragten Unterstützungsstunden genehmigt worden.
„Die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt deutlich, dass die allgemeine Beschulung von Schülerinnen und Schülern gefährdet ist. Besonders betroffen sind weiterhin die Sonderpädagogischen Förderzentren, die insbesondere auf die wichtige Unterstützung der Schulhelfer im Schulalltag angewiesen sind. Aber auch andere Schulen zeigen einen wachsenden Bedarf an, dem der Senat nicht gerecht wird. Hier ist auch zum Jahreswechsel noch nach wie vor Gefahr im Verzug“, so Brauner.




