(openPR) In einer aktuellen Pressemitteilung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (Nr. 47/08) können wir lesen, dass der Präsident der Ärztekammer mahnend darauf hinweist: „Wir brauchen einen ausgewogenen gesellschaftlichen Diskurs über eine bessere Sterbebegleitung. Sensationslust darf hier nicht bedient werden. An erster Stelle muss in diesem Prozess stets die Würde des Sterbenden stehen, die unantastbar ist.“
Dem kann nur beigepflichtet werden, zumal es derzeit an einem „ausgewogenen gesellschaftlichen Diskurs“ ermangelt.
Das große „ethische Kartell“, bestehend aus der BÄK (freilich die Ländesärztekammern folgend) und den beiden großen verfassten Amtskirchen, dienstbeflissen unterstützt von einigen namhaften Ethikern und nicht wenigen Juristen, geben allen voran in der Öffentlichkeit die Marschrichtung an, in der es erkennbar um die Restauration wertkonservativer Ideale geht, ohne hierbei allerdings einen wahrhaftigen Blick in das Verfassungsrecht zu riskieren. Denn nur wenn dies geschieht, würde sich den Gegnern eines Patientenverfügungsgesetzes (im Übrigen auch im Hinblick auf die Möglichkeit der ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid eines Patienten) eine Perspektive in der Debatte eröffnen, die in erster Linie dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten hinreichend Rechnung trägt. Der „Widerstand“ allerdings der Sterbehilfe-Gegner und das gebetsmühlenartige Vortragen eines vermeintlichen Widerspruchs zwischen palliativmedizinischer Begleitung und dem Wunsch nach einem selbstbestimmten Tod qua patientenautonomer Verfügung trägt mehr zur Verwirrung, denn zur Klärung des insoweit zu ziehenden verfassungsrechtlichen Befundes bei. Von Ausgewogenheit kann da nicht die Rede sein, weil die entscheidenden Akteure im Wertediskurs es beharrlich verstehen, sich eben nicht auf eine solide Diskussion einzulassen. Hier wird die „Ethik“ kurzerhand vor dem geschriebenen Verfassungsrecht als „verbindlich“ deklariert und sofern dann noch pathetisch das ehrwürdige Argument von der „Würde des Menschen“ eingeführt wird, sind nahezu alle ethischen und moralischen Nebelbomben gezündet, die einen klaren Blick auf das verfassungsrechtlich Gebotene nahezu unmöglich machen.
Und ein Weiteres darf an dieser Stelle durchaus betont werden:
Durch die regelmäßigen Pressemitteilungen wird in der Öffentlichkeit - allen Umfragen zum Trotz - dem „Gespenst einer herrschenden Meinung“ Vorschub geleistet. Auffällig hierbei ist, dass in einschlägigen Medien – so auch in kritischen bioethischen Foren – eine bewusste Auswahl von Meldungen erfolgt, die – und das darf uns nicht verwundern – lediglich dem eigenen Standpunkt zuträglich sind. Man/frau könnte fast meinen, hier wird in einer (angeblich so wichtigen) gesellschaftlichen Debatte eine „Zensur“ ausübt, so als ob alle Diskutanten sog. „Tendenzträger“ wären. Dem ist mitnichten so, mal ganz davon abgesehen, dass auch die Umfragen unter den Ärzten ein Meinungsbild widerspiegelt, dass den Funktionären und noch weniger wohl den Berufsethikern gelegen kommt.
Lutz Barth










