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Keine Sonderbelastung für den deutschen Flugverkehr

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Rot-Grün verunsichert mit Steuererhöhungsdiskussionen Unternehmen und Verbraucher

Zu Überlegungen innerhalb der Koalitionsfraktionen zur Belegung von Flugbenzin mit der Mineralölsteuer und mit Mehrwertsteuer auf Auslandsflüge erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:



Deutschland befindet sich auch im steuerlichen Bereich im internationalen Standortwettbewerb. Dies will Rot-Grün nicht wahrhaben und verunsichert mit weiteren Steuererhöhungsdiskussionen Unternehmen und Verbraucher.

Eine einseitige höhere Besteuerung des Flugverkehrs allein in Deutschland würde zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Staaten führen. Die Gewährung der Steuerbefreiung auf Gegenseitigkeitsbasis ist Ausdruck einer internationalen Politik. Der inländische Streckenanteil wäre kaum zu ermitteln.

Die Union lehnt einen nationalen Alleingang ab.

Flugkerosin ist international von der Mineralölsteuer befreit. Ein nationaler Alleingang zur Erhebung von Mineralölsteuer auf Flugkerosin alleine in Deutschland hätte schwerwiegende negative Auswirkungen auf die vom internationalen Handel und Austausch lebende deutsche Wirtschaft und die hier arbeitenden Menschen. Sie würde zu Verlagerung von Verkehr und Arbeitsplätzen ins Ausland führen.

Möglich wäre allenfalls eine internationale Initiative zur Belegung von Flugkerosin mit Mineralölsteuer. Dies kann aber allenfalls langfristig erreicht werden.

Eine Verunsicherung von Verbrauchern und Wirtschaft ist abzulehnen. Die Steuererhöhungen der letzten Jahre, die dem Standort Deutschland erheblich geschadet haben, müssen der Vergangenheit angehören, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der in wenigen Tagen anstehenden EU-Osterweiterung.

Die Erhebung von Mehrwertsteuer auf internationale Flüge in Deutschland ist ebenfalls strikt abzulehnen. Ein entsprechender Vorschlag war bereits bei den Beratungen zum so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetz im vergangenen Jahr zu Recht gescheitert.

Die Aufhebung der Steuerbefreiung für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr ist unter keinem Aspekt sinnvoll. Wachstum und Beschäftigung würden durch diese zusätzliche, konsumdämpfende Kostenbelastung und die Abwanderung von Verkehr auf Flughäfen in europäische Nachbarländer beeinträchtigt. Die Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Deutschland nähme für ausländische Investoren und Besucher durch den absehbaren Wegfall von Flügen und Umsteigeverbindungen ab. Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union nähme die Bundesregierung in Kauf, da sie erst nach einem Alleingang die anderen Mitgliedstaaten davon zu überzeugen versucht, ebenfalls auf die international übliche Steuerbefreiung zu verzichten - wobei die Erfolgsaussichten gering sein dürften.

Schließlich ist nicht geklärt, wie der von Routenplanung, Flugsicherung, Verkehrssituation und Wetter abhängige inländische Streckenanteil konkret ermittelt werden sollte und wie bei im Ausland verkauften Flugtickets mit einem reinen Überflugverkehr die Umsatzsteuer für den deutschen Streckenanteil eingetrieben werden sollte.

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