(openPR) Heizöl verursacht bei der Verbrennung etwa ein Drittel mehr Emissionen des klimaschädigenden Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) als Erdgas - eine unabänderliche physikalische Tatsache, bedingt durch die unterschiedliche chemische Zusammensetzung von Heizöl und Erdgas.
Das weiß auch die Ölindustrie, deren Verbandschef Küchen einräumte: „Bei der Verbrennung von Erdgas wird weniger CO2 frei als bei der Verbrennung der gleichen Energiemenge an Heizöl.“
Trotzdem täuscht die Ölindustrie die Verbraucher mit dem falschen Versprechen: „Moderne Ölhei-zungen überzeugen durch extrem niedrige Emissionen. Mit Werten, die beim Einsatz von schwefel-armem Heizöl der Verbrennung von z.B. Erdgas in nichts nachstehen.“
So geschehen in bundesweiten Anzeigen des Ölverbandes IWO, in dem die Ölkonzerne BP, Shell und Esso organisiert sind. Der Bundesverband Deutscher Gasverbraucher forderte die Ölindustrie auf, im Interesse des Klimaschutzes auf derartige Irreführungen der Verbraucher zu verzichten. (Der „Spiegel“ berichtete.)
Der Ölverband lehnte ab. Daraufhin zeigte ihn der Bundesverband der Gasverbraucher bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen strafbarer Werbung gem. § 16 UWG an. Vergeblich, denn der Hamburger Ölverband bekam Rückendeckung durch die Staatsanwaltschaft der Hansestadt. Sie stellte das Verfahren gegen den Ölverband ein.
Die monierte Werbung der Ölindustrie, so die Staatsanwaltschaft, sei eine „erkennbar aus dem sub-jektiven Blickwinkel eigener Interessenverfolgung und –gewichtung getroffene pauschale Wertung“ (Az.: 5550 JS 42/07).
Das sah der Gasverbraucherverband genauso - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft aber als be- und nicht entlastend für das Gebaren der Ölindustrie, denn: Die vergleichende Werbung mit objektiv falschen Emissionsangaben verfolge den Zweck, die Verbraucher zu verleiten, am vermeintlich gleichwertigen Heizöl festzuhalten, statt sich für das ökologisch und klimatologisch eindeutig über-legene Erdgas zu entscheiden.
Daher legte der Bundesverband der Gasverbraucher Beschwerde gegen die Einstellung des Ver-fahrens ein. Wiederum ohne Erfolg.
Nun stellte sich auch die Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg schützend vor den ortsansässigen Ölverband: „Nicht jede Werbung, die unwahre Angaben über das beworbene Produkt enthält, ist mit Strafe bedroht“, so die Generalstaatsanwältin.
Dem hielt der Gasverband entgegen, der Klimawandel sei längst als Schicksalsfrage der Mensch-heit begriffen worden und vertrage keine Bagatellisierung vergleichender Produktwerbung mit be-wusst falschen Angaben zu klimaschädigenden Emissionen. Eine derartige Irreführung der Verbraucher zu erlauben, sei ein Freibrief für die Ölindustrie, die Verbraucher weiterhin mit falscher Klimawerbung täuschen zu dürfen.
Auch das konnte die Hamburger Justiz nicht beeindrucken: Aus der Werbung der Ölindustrie, die Emissionswerte beim Einsatz von Heizöl würden denen bei der Verbrennung von Erdgas „in nichts nachstehen“, sei kein strafwürdiges Verhalten herzuleiten, auch wenn diese Behauptung falsch sei und sich der Ölverband dieser Tatsache bewusst war (Az.: 2 Zs 1248/07).
Die Ölindustrie in Hamburg nutzt diesen Freibrief und täuscht Verbraucher und Öffentlichkeit weiter mit den falschen Emissionsangaben.
Hamburg – so Bürgermeister von Beust – soll eine führende Rolle im Klimaschutz übernehmen und „Klimaschutz-Hauptstadt“ werden.









