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Sanierung der Rente nicht auf dem Rücken der Frauen

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Anrechnung der Ausbildungszeiten beibehalten

24. Oktober 2003: Zu den Rentenkürzungsplänen der rot-grünen Bundesregierung erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundstagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:

Die von Rot-Grün geplante Abschaffung der Anrechnung von Ausbildungszeiten in der Rente wird Frauen in besonderem Maße hart treffen. Nicht nur Akademikerinnen werden benachteiligt, sondern alle Frauen, die nach Erreichen des 17. Lebensjahres eine allgemeinbildende Schule, eine Fachschule oder eine Berufsfachschule besuchen. Gerade Auszubildende in den typischen Frauenberufen wie Erzieherin oder Altenpflegerin haben das Nachsehen. Hier haben Frauen ohnehin schon geringe Renten wegen der niedrigen Einkommen. Hinzu kommen Lücken durch Kindererziehung. Wenn jetzt auch noch die Anerkennung der Ausbildungszeiten abgeschafft wird, droht Frauen die Altersarmut.

Den Forderungen der Arbeitgeberverbände nach größeren Einschnitten bei der Witwenrente erteilen wir eine klare Absage. Denn Frauen haben vielfach keine oder nur geringe eigene Rentenansprüche. Sie sind deshalb auf die Witwenrente angewiesen.

Um Frauen ein eigenständiges Auskommen im Alter zu sichern, müssen drei zentrale Forderungen erfüllt werden:


Die Anrechnung der Ausbildungszeiten muss beibehalten werden.
Die Witwenrente darf nicht wegrationiert werden.
Kindererziehungszeiten müssen verdoppelt werden und zwar auf sechs Jahre für die nach 1992 geborenen Kinder und auf zwei Jahre für die vor 1992 geborenen Kinder.
Autor(en): Prof. Dr. Maria Böhmer

 

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