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Kostenloser Ratgeber für Verbraucher Im Internet abrufbar

12.11.200813:29 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Verbraucherschutz wird in Deutschland groß geschrieben. Der Gesetzgeber will durch spezielle und nur für den Verbraucher anwendbare Rechtsvorschriften sicherstellen, dass das Kräfteverhältnis zwischen Waren oder Dienstleistungen anbietenden Kaufleuten und Gewerbetreibenden auf der einen Seite und Otto Normalverbraucher auf der anderen Seite in einem ausgewogenen Verhältnis bleibt.

Im Wesentlichen dreht sich das Verbraucherrecht in Deutschland immer um dieselbe Frage: Erhält der Verbraucher für sein gutes Geld eine angemessene Gegenleistung und konnte er seine Kaufentscheidung hinreichend informiert und auf Grundlage einer sachgerechten und vom Geschäftspartner nicht unfair beeinflussten Abwägung treffen?

Unmittelbar einleuchtend ist, dass ein Verbraucher beispielsweise das bei einem Discounter erworbene Notebook, das bereits nach zwei Wochen den Geist aufgibt, ebenso wie jedes andere mangelhafte Produkt nicht folgenlos hinnehmen muss.

Verbraucherschutz geht aber weiter: So wissen viele - oft ältere - Verbraucher, die auf eher dubiosen Verkaufsveranstaltungen im Rahmen organisierter Busfahrten zum Erwerb maßlos überteuerter Kochtopf-Sets oder weitgehend nutzloser Rheumadecken überredet werden, nicht, dass solche Geschäfte binnen einer gewissen Frist rückgängig gemacht werden können. Das gleiche gilt für jegliche Geschäfte, die einem Verbraucher oft im Wege einer Überrumpelung an der eigenen Haustür angedient werden.
Ebenso schützt das Verbraucherrecht auch gegen unfaire und einseitig zu Lasten des Verbrauchers gehende Vertragsbedingungen. Die im Geschäftsverkehr nach wie vor verbreitete Unsitte, bei Verbraucherverträgen in allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Gesetz abweichende Regelungen zu vereinbaren, die den Verbraucherschutz im Kern aufweichen, muss der betroffene Verbraucher nicht hinnehmen.
Und schließlich bedeutet Verbraucherschutz auch Anspruch auf Information. Nimmt ein Verbraucher beispielsweise bei einer Bank ein Darlehen auf, dann muss das Kreditinstitut ihren Kunden zwingend im Vertrag über alle wesentlichen Punkte der Kreditaufnahme aufklären. Verstößt die Bank gegen diese Informationspflichten, so ist der Darlehensvertrag kraft Gesetz nichtig.
Zu all diesen Themen informiert ausführlich der vom Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen, Hans-Otto Burschel, verfasste Verbraucherrechtratgeber.
Die Seiten sind kostenlos unter www.verbraucherrecht-ratgeber.de abrufbar.

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